BZ darf sich an 20 Minuten beteiligen

Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen hat das Verbot der Wettbewerbskommission betreffend die Beteiligung der Berner Zeitung (BZ) an der Pendlerzeitung 20 Minuten aufgehoben.


Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen hat das Verbot der
Wettbewerbskommission betreffend die Beteiligung der Berner Zeitung (BZ) an der
Pendlerzeitung 20 Minuten aufgehoben. Das teilt die Espace Media Groupe mit. Das Berner Medienhaus wollte 2003 zusammen mit Tamedia über die gemeinsam kontrollierte Express Zeitung AG bei der 20 Minuten Schweiz AG einsteigen. Die Berner hätten 17,5 Prozent gehalten, Tamedia den Rest. Fast gleichzeitig kam es auf dem Medienplatz Bern zu grossen Umwälzungen. Die Espace Media Groupe stieg beim damaligen Hauptkonkurrenten Der Bund ein. Im Januar 2004 segnete die Weko den Schulterschluss der ehemaligen Konkurrenten auf dem Platz Bern ab, untersagte aber gleichzeitig den Einstieg der Berner Zeitung bei 20 Minuten. Damit würde der Konzern auf dem Platz Bern eine marktbeherrschende Stellung erhalten, argumentierte die Weko.

Die Rekurskommission hat diesen Weko-Entscheid jetzt umgestossen. Sie begründet ihren Beschwerdeentscheid hauptsächlich damit, dass von anderen Mediengattungen und Werbeträgern sowie von potenziellen Markteintritten genügend disziplinierende Wirkung ausgeübt werde. Sie macht der Espace Media Groupe aber die Auflage, sich inskünftig nicht um die Konzessionsvergabe für den Anzeiger Region Bern zu bewerben. Bei Albert P. Stäheli, Konzernleiter der Espace Media Groupe, löst der Entscheid laut Communiqué Genugtuung und Erleichterung aus: „Obwohl wir das Marktpotenzial einer Pendlerzeitung frühzeitig richtig eingeschätzt haben, mussten wir wegen dem Nein der Weko drei Jahre lang praktisch untätig zusehen, wie 20 Minuten den Markt aufmischte. Die jüngste Marktentwicklung hat nun bestätigt, was wir gegenüber der Wettbewerbskommission vor drei Jahren vergeblich geltend gemacht hatten, nämlich der absehbare Markteintritt weiterer Gratiszeitungen.“

Vorbehältlich einer allfälligen Beschwerde der Weko beim Bundesgericht kann die Berner Zeitung nun die seit drei Jahren suspendierten Beteiligungsverträge rückwirkend umsetzen, wie es in der Mitteilung heisst. Die Weko sei derzeit daran, eine solche Beschwerde sorgfältig zu prüfen, erklärte der stellvertretende Weko-Direktor Patrik Ducrey auf Anfrage der SDA.

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