Presserat: Es gibt kein «Recht auf freie Mitarbeit»

In einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme hat der Schweizer Presserat deutlich gemacht, dass es kein Recht auf freie Mitarbeit gibt.

In einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme hat der Schweizer Presserat deutlich gemacht, dass es kein Recht auf freie Mitarbeit gibt. Die Beschwerde eines Journalisten, der das Grenchener Tagblatt anklagt hatte, einen Beitrag nicht so überarbeitet zu haben, wie dieser es für richtig erachtet hatte, wurde als unbegründet zurückgewiesen. Die Redaktion hatte sich nach dem Vorfall entschieden, die Zusammenarbeit mit dem freien Mitarbeiter zu beenden. In diesem Vorgehen konnte der Presserat keine Verletzung der Erklärung der berufsethischen Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten erkennen.

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