Grünes Licht für Léman bleu

Fernsehen Hersant hat den Zuschlag für den Genfer Stadtsender Léman bleu erhalten, Edipresse geht leer aus.

Fernsehen Hersant hat den Zuschlag für den
Genfer Stadtsender Léman bleu erhalten, Edipresse geht leer aus. Jetzt
fehlt nur noch das Ja des Departements Leuenberger.Nach monatelangem Übernahmekampf liessen
sich die Aktionäre des Genfer Fernsehens Léman bleu vom Angebot des
französischen Verlegers Philippe Hersant überzeugen. Eine Frage bleibt
offen: Bewilligt das Departement Leuenberger die neue Zusammensetzung
der Léman bleu AG?
«Wir haben die lokale Verankerung des Senders gerettet und behalten die
volle Kontrolle über die Werberegie», sagt Olivier-Georges Burri. Der
juristische Berater der Stadt Genf ist zufrieden. Kein Wunder: Die
Stadt hat im Ringen um die Zukunft des Lokalfernsehens Léman bleu ihre
Vorstellungen vollumfänglich durchgesetzt. Während Philippe Hersant und
sein Genfer Partner Stéphane Barbier-Mueller je etwa 20 Prozent der
Aktien erwerben, behalten die Stadt und das von ihr kontrollierte
Kabelnetz Naxoo die Mehrheit der Stimmrechte.
Mit Verleger Philippe Hersant und Immobilienhändler Stéphane
Barbier-Mueller zieht ein Tandem in den Verwaltungsrat ein, das den
Sender als Erstes vor dem Konkurs retten muss – Hersant habe die
versprochenen 1,2 Millionen Franken bereits auf der Bank deponiert, ist
aus informeller Quelle zu vernehmen. Anschliessend dürfte es vor allem
von seinen Plänen abhängig sein, in welche Richtung und mit welchen
Synergien sich Léman bleu entwickelt, ist Hersant doch der einzige
Medienprofi im Verwaltungsrat.
Sein Konzern hat die Konzession für ein Privatfernsehen im
französischen Grenoble und freundnachbarliche Beziehungen zum
grenznahen Hochsavoyer Sender TV8 Mont-Blanc; er besitzt drei
Westschweizer Tageszeitungen am Genfersee und im Kanton Neuenburg,
zudem werden ihm Pläne zur Lancierung einer Pendlerzeitung im Raum
Genf-Lausanne nachgesagt. Die Stadt Genf will darüber wachen, dass
Lokalbezug und Bürgernähe des Senders nicht verraten werden: «Wir
werden dafür sorgen, dass sowohl das Programm als auch die Produktion
genferisch bleiben», sagt Burri. Für Fragen zur endgültigen Verteilung
des Aktienkapitals sowie zu einer verlegerischen Linie, die erst noch
entworfen werden muss, sei es zu früh.
Den Ausschlag für Hersant gab das letzte Angebot des seit kurzem in
Genf ansässigen Erben des Presseimperiums von «Zeitungsfresser» Robert
Hersant. Sohn Philippe Hersant gestattet dem Sender, seine eigene
Werberegie zu betreiben, und übernimmt während fünf Jahren sämtliche
Defizite.

Edipresse zog Angebot zurück
Konkurrent Edipresse hatte nicht so viel Geld auf den Tisch legen
wollen, auch sah der Verlag eine Zusammenarbeit mit der Werberegie des
Genfer Privatradios Radio Lac vor. Edipresse zog sein Angebot in
letzter Minute zurück – und man fragt sich im Lausanner Verlag etwas
hämisch, warum die linke Stadtregierung ausgerechnet mit einem
Immobilienmakler und einem Pressemagnaten gemeinsame Sache macht,
herrscht doch in Genf chronische Wohnungsnot und fallen Hersants
französische Presseerzeugnisse nicht gerade durch soziales Engagement
su.
So wie die Sache aussieht, dürften Hersant und Edipresse sich also an
je einem der beiden einträglichsten Privatfernsehprojekte der Romandie
beteiligen. Für Hersant Léman bleu in Genf, für Edipresse Vaud TV, ein
Zusammenschluss von drei oder vier Lokalfernsehstationen im Kanton
Waadt, an dem Edipresse zu rund einem Drittel beteiligt sein wird. Für
Vaud TV gibt es erst eine Absichtserklärung, das Konzessionsgesuch wird
erst nach Inkrafttreten des neuen RTVG eingereicht.
Doch auch die Léman bleu AG wird noch ein paar Monate zu reden geben.
Denn noch während der Übernahmekampf tobte, griff das Bundesamt für
Kommunikation (Bakom) mit einem Brief an den Veranstalter ein: Die
Aktienmehrheit in der Hand eines staatlichen Gemeinwesens, hiess es da,
könne ein Problem darstellen, denn sowohl die eidgenössische Verfassung
wie auch das Radio- und Fernsehgesetz garantieren die Unabhängigkeit
von Radio und Fernsehen. Dazu gehöre auch die Unabhängigkeit von
staatlicher Beeinflussung.
Was steht in der Verfassung? «Die Unabhängigkeit von Radio und
Fernsehen sowie die Autonomie in der Programmgestaltung sind
gewährleistet», heisst es im Artikel 93. Artikel 5 des RTVG sagt nicht
viel mehr: «Soweit das Bundesrecht nichts anderes bestimmt, sind die
Veranstalter nicht an Weisungen von eidgenössischen, kantonalen oder
kommunalen Behörden gebunden.» Die Interpretation des Bakom stösst in
Genf auf wenig Verständnis, hier ist man der Ansicht, die Verfassung
verbiete einzig eine Einflussnahme auf die redaktionellen Inhalte. Laut
Jurist Burri sind die Differenzen an einem Treffen in Biel ausgeräumt
worden: «Wir haben das Amt davon überzeugt, dass wir lautere Absichten
haben und kein Staatsfernsehen machen wollen», ironisiert er. Zur
Sicherung der Unabhängigkeit führen die neuen Besitzer ein strenges
Redaktionsstatut ein und stellen ein vom Verwaltungsrat unabhängiges
Redaktionskomitee auf die Beine.

Skepsis beim Bakom
Doch Marcel Regnotto, zuständiger Bakom-Sektionschef, ist nicht bereit,
die Waffen so schnell zu strecken. Léman bleu müsse ein Gesuch
unterbreiten, das in Anhörung gehe, anschliessend werde das Bundesamt
für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) beschliessen, ob es den
wirtschaftlichen Übergang bewillige – das alles beanspruche drei bis
fünf Monate. «Wir werden prüfen, ob die in Aussicht gestellten
flankierenden Massnahmen genügen, um die journalistische Freiheit und
die Unabhängigkeit im strukturellen und organisatorischen Bereich zu
wahren.» Für das Bakom handelt es sich um einen Präzedenzfall: «Léman
bleu ist der einzige regionale Veranstalter von Bedeutung mit einer
solchen Aktionärsstruktur», sagt Regnotto.
Hat das Amt zumindest Verständnis dafür, dass die Stadt Genf, die in
den Neunzigerjahren mit La Suisse und Le Journal de Genève zwei
Zeitungen verloren hat, die Hand über ihren Sender hält? «Ja, schon»,
meint Regnotto, man habe die Veranstalter allerdings darauf aufmerksam
gemacht, dass mit dem neuen RTVG auch das Bakom über den lokalen Bezug
wache. «Wenn ein Veranstalter Gebührengelder beanspruchen will, muss er
einen regionalen Service public erfüllen. Und», so die rhetorische
Frage, «kennen Sie einen einzigen Sender, der keine Gebührengelder
will?»
Vertrauen ist gut, heisst es derweil in Genf, doch Kontrolle sei
besser. «Möglicherweise werden wir mit dem Bakom ein kleines
juristisches Problem zu lösen haben», sagt Patrice Mugny, Mitglied der
Stadtregierung. Er sehe nicht ein, weshalb eine Stadt oder eine
Gemeinde nicht Mehrheitsaktionärin bei einem Radio oder Fernsehen sein
könne. «Wenn nötig, gehen wir bis vor Bundesgericht – und warum nicht
bis nach Strassburg?!»

Helen Brügger

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