In Luzern spricht viel für die APG

Demnächst entscheidet die Wettbewerbskommission im Plakatstreit der Zentralschweizer Metropole

Demnächst entscheidet die Wettbewerbskommission im Plakatstreit der Zentralschweizer MetropoleVon Markus Knöpfli Die Stadt Luzern möchte die Plakatkonzession weiterhin der Allgemeinen Plakatgesellschaft vergeben. Deswegen hat Konkurrent Clear Channel Plakanda die Stadt bei der Wettbewerbskommission verklagt. Deren Empfehlung steht so gut wie fest: Submission. Dies aber hält das Bundesgericht nicht für zwingend.
Seit über 90 Jahren bewirtschaftet die Allgemeine Plakatgesellschaft (APG) exklusiv die Plakatstellen auf dem öffentlichen Grund der Stadt Luzern. Jährlich liefert sie dafür – umsatzabhängig – etwa 600000 Franken an Gebühren ab. Nun hat Luzern den Vertrag zwischen Stadt und APG per Ende 2001 gekündigt, um ihn auf neue finanzielle und konzeptionelle Füsse zu stellen. Sie hat deshalb erste Vertragsverhandlungen mit der APG über eine neue Konzession geführt.
Gegen die Fortsetzung der bisherigen Kooperation wehrte sich jedoch der zweite Aussenwerber, Clear Channel Plakanda (CCP), der einen Konsortialvertrag (Vertrag mit beiden Konkurrenten zu einer geteilten Konzession) vorschlug. Das wollte wiederum die Luzerner Exekutive nicht, weil ein Konsortialvertrag Anbieter mit einem ähnlich grossen Plakatstellenanteil voraussetze – und dies sei in Luzern nicht einmal auf privatem Grund der Fall.
Umgekehrt sucht die Stadt Luzern auch die Zusammenarbeit mit CCP, will sie doch dem Plakatstellen-Wildwuchs auf privatem Grund einen Riegel schieben und ein mit der APG ausgearbeitetes Plakatierungskonzept einführen. Darum machte die in dieser Sache federführende Baudirektion der Stadt Luzern der CCP folgendes Angebot: Die APG erhält die Luzerner Konzession, die Plakatstellen auf privatem Grund werden dagegen zwischen APG und CCP aufgeteilt. Im Gegenzug unterstellen sich beide Aussenwerber dem neuen Plakatierungskonzept und bauen je auch einige Stellen ab.
Submissionen sind laut Bundesgericht nicht zwingend
Das genügte der CCP aber nicht. Die Verhandlungen zogen sich hin. Um einen vertragslosen Zustand zu verhindern, mussten Stadt und APG ihren bisherigen Vertrag um ein Jahr bis Ende 2002 verlängern. Am 27. März verklagte die CCP dann die Stadt Luzern bei der Wettbewerbskommission (Weko), weshalb die Verhandlungen gar auf Eis gelegt wurden. Zum Inhalt der Klage wollten weder CCP-CEO Beat Roeschlin noch Daniel Bernet, Mitarbeiter des Rechtsdienstes der städtischen Baudirektion, Stellung nehmen. Erwartet wird der Weko-Entscheid in den nächsten Tagen.
Doch der Entscheid steht so gut wie fest: Die Weko dürfte eine Submission empfehlen. Dies geht zumindest aus einem Entscheid vom 14. Mai 2001 (in Sachen JCDecaux/Affichage) hervor. Damals kritisierte die Weko quasi nebenbei und auf Grund einer eigenen Umfrage, «dass grössere Gemeinden teilweise den Wettbewerb um Plakatanschlagflächen beschränken». Weiter hielt sie fest: «Diese Gemeinden verzichten entweder auf eine Ausschreibung oder schliessen so genannte Konsortialverträge ab, die alle potenziellen Anbieter in ein Gesamtkonzept einbinden. Dadurch wird der Wettbewerb geschwächt.»
Das sind an sich klare Worte. Die grosse Unbekannte ist aber, ob die Weko auch einen rechtsverbindlichen Entscheid fällen – also mehr als nur «empfehlen» – kann. Immerhin steht ihrer Auffassung ein Bundesgerichtsentscheid vom April 1999 entgegen. Damals hatte das höchste Schweizer Gericht festgehalten, dass eine Submission im Plakatierungsbereich nicht zwingend sei.
KonzessionsEntscheid in Basel

Nach jahrelanger Verzögerung hat am 9. Juli eine vom Basler Baudepartement eingesetzte Jury entschieden, wer die neue Basler Plakatkonzession erhält. Der Entscheid muss jedoch von der Baudirektorin noch formell genehmigt werden. Beworben haben sich APG und CCP, derzeitige Konzessionärin ist die APG. Die neue Konzession ist jedoch stark beschnitten: 254 City-Light-Flächen an Top-lagen und weitere Stellen an Tramwartehäuschen sind ausgenommen. Sie wurden bereits früher der APG für 15 Jahre übertragen.

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