Les conseils continuent de débattre des détails de l'extension du soutien aux médias

Die künftige Medienförderung nimmt zunehmend Konturen an. Der Ständerat hat am Dienstag weitere Differenzen im Massnahmenpaket aus dem Weg geräumt. Offen bleibt aber namentlich, ob das Online-Angebot der SRG weiter zurückgestutzt werden soll. Eine Abspaltung der Onlinemedien-Förderung lehnte der Rat ab.

Im Gegensatz zum Nationalrat will der Ständerat keine weiteren Einschränkungen des Online-Angebotes der SRG. Er strich den von der grossen Kammer Anfang März beschlossenen Artikel diskussionslos wieder aus dem Gesetz. Der Nationalrat möchte weitere Einschränkungen einführen, um einen Konkurrenzeffekt zu den privaten Medien zu verhindern.

Der Informationsanspruch der Bevölkerung wäre laut Kommissionssprecher Stefan Engler (Mitte/GR) mit weiteren Hürden nicht mehr gewährleistet. Medienministerin Simonetta Sommaruga ergänzte, dies würde vor allem die Kultur und die Bildung treffen, die nicht in Konkurrenz mit den privaten Medien stünden. Die Thematik gehöre zudem nicht ins Gesetz, sondern sei in der Konzession geregelt. Sommaruga verwies zudem auf die geplante Dialogplattform zwischen der SRG und den privaten Medien.

Auch bei den Beiträgen an die Online-Medien sind sich die Räte weiterhin uneins. Immerhin baute der Ständerat dem Nationalrat am Dienstag mit 24 zu 21 Stimmen eine Brücke, indem er den Anteil am generierten Umsatz nach einem Appell von Medienministerin Simonetta Sommaruga auf 70 Prozent festlegte. Der Nationalrat hatte sich in der Frühlingssession für einen anrechenbaren Umsatz von lediglich 60 Prozent ausgesprochen.

Umstritten bleibt auch die Geltungsdauer für die Onlinemedien-Förderung und die Ermässigung für die Frühzustellung. Der Nationalrat befand fünf Jahre als genügend. Der Ständerat sprach sich erneut für zehn Jahre aus, wohl wissend, dass es irgendwann einen Kompromiss braucht. Sommaruga könnte sich einen solchen bei sieben Jahren vorstellen.

Angriff auf Online-Förderung

Das Intensivste bei dieser Differenzbereinigung kam ganz am Schluss: Die bürgerlichen Gegner der direkten Förderung der Onlinemedien brachen eine längere Grundsatzdebatte vom Zaun, ob diese überhaupt ins Paket gehöre. Letztlich scheiterte Ruedi Noser (FDP/ZH) aber mit seinen Anträgen, gar keine Frist im Gesetz zu verankern respektive die Onlineförderung aus formaljuristischen Gründen ganz aus dem Paket zu streichen. Damit ist ein allfälliges Referendum nur gegen das gesamte Medienförderungspaket möglich.

Verfassungsrechtlich bewege man sich auf dünnem Eis mit dem Einbau eines neuen Gesetzes in den Anhang des Gesamtpakets, sagte Benedikt Würth (Mitte/SG). Von einer wenig durchdachten Förderung und einer nicht ausdiskutierten neuen Subvention, «die wir nicht mehr loswerden», sprach Thierry Burkart (FDP/AG).

Kopfschütteln löste die lange Debatte dagegen bei der SP und der Medienministerin aus. Wieso es nun plötzlich doch eine Abspaltung zwischen Print und Online brauche, erschliesse sich ihr nicht, meinte Eva Herzog (SP/BS). Es handle sich um ein zukunftsgerichtetes Gesetz, «weil es alle Inhalte berücksichtigt».

Das sei im letzten Jahr alles bereits ausgiebig diskutiert worden, erinnerte Paul Rechsteiner (SP/SG). Die Verfassungsmässigkeit sei klar gegeben. Selbst bei einem Referendum habe das Paket beste Chancen in einer Volksabstimmung.

Kompromiss bei Ausbildungsbeiträgen

Bezüglich der Aus- und Weiterbildung für journalistische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter elektronischer Medien entschied sich der Ständerat mit 35 zu 10 Stimmen für den Kompromissvorschlag seiner Kommission. Es sollen jene Institutionen unterstützen werden, deren Zertifikate branchenweit anerkannt sind und einem akademischen Abschluss entsprechen.

Mit dieser Lösung profitierten alle, die Aus- und Weiterbildungen anböten, sagte Sommaruga. Aber beim Resultat, dem Zertifikat, müssten sie sich dem Wettbewerb stellen, um förderungswürdig zu sein. Auch hier bleibt es damit bei einer Differenz zum Nationalrat.

Eine weitere Differenz bleibt bei der Frage nach der Höhe der Gebührenanteile für konzessionierte TV- und Radioveranstalter. Der Ständerat beharrte vorerst auf mindestens 8 Prozent. Die Version des Nationalrats sieht eine Bandbreite zwischen 6 und 8 Prozent vor.

120 Millionen Franken mehr

Au total, les futures mesures de soutien devraient rapporter aux médias, directement ou indirectement, 120 millions de francs de plus qu'aujourd'hui. Le paquet comprend des modifications de la loi sur la poste, de la loi fédérale sur la radio et la télévision (LRTV) ainsi qu'une nouvelle loi fédérale sur l'encouragement des médias en ligne.

Die Vorlage geht mit den verbleibenden Differenzen zurück an den Nationalrat. Ziel ist es, das Paket bis Ende der Sommersession zu bereinigen.

Das letzte Wort zum Ausbau der Medienförderung könnte allerdings das Stimmvolk haben. Der Verein «Freunde der Verfassung» liebäugelt mit dem Referendum gegen die Vorlage. Er sieht die Unabhängigkeit der Medien infrage gestellt, wenn der staatliche Tropf, an dem sie hängen, immer grösser wird. (SDA)

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