Presserat rügt Tamedia-Redaktion wegen untergeschobenem Zitat

Der Presserat heisst eine Beschwerde gegen die Tamedia-Redaktion teilweise gut. Die Redaktion hatte dem Drahtzieher einer Corona-Demonstration in Berlin ein Zitat untergeschoben. Dieses hatte er so jedoch nie gesagt.

 Tamedia-Redaktion

Die kritisierte Passage stand in einem Text über Ken Jebsen, der als Drahtzieher der Demonstrationen gegen die Corona-Massnahmen in Berlin präsentiert wurde. In diesem Text stand, dass Jebsen «antisemitische Ressentiments gegen den angeblichen ‹Juden-Kapitalismus› bediene».

Der Begriff «Juden-Kapitalismus» war in Anführungszeichen gesetzt, obwohl kein Beleg präsentiert wurde, dass Jebsen ihn je verwendet hatte. Tamedia habe in einer Antwort an eine Privatperson aus der Schweiz denn auch attestiert, dass Jebsen diesen Begriff so wohl tatsächlich nicht verwendete.

Tamedia argumentierte, «Juden-Kapitalismus» habe gar nicht als Zitat Jebsens, sondern bloss als Beispiel für die von Jebsen bedienten antisemitischen Ressentiments dienen sollen.

 

Meinung entstellt

Für den Presserat hat die Tamedia-Redaktion damit gegen die Rechte und Pflichten von Journalistinnen und Journalisten verstossen. Wer einen Begriff, der die Denkweise einer Person beschreibe, in Anführungszeichen setze, schreibe diesen Begriff dieser Person zu.

Tamedia habe damit die von Jebsen geäusserte Meinung entstellt, teilte der Presserat am Freitag mit. Kein Problem sieht der Presserat hingegen bei der Aussage, dass auf Jebsens Onlineplattform KenFM im Vorfeld einer Demonstration «kaum verhüllt zu Gewalt gegen ein TV-Team der satirischen ‹heute-show›» aufgerufen worden sei. (SDA)

Plus d'articles sur le sujet