Presserat rügt SonntagBlick

Der SonntagsBlick sei gestützt auf magere Fakten zu drastischen Einschätzungen gekommen, urteilt der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichen Stellungnahme.

Der SonntagsBlick sei gestützt auf magere Fakten zu drastischen Einschätzungen gekommen, urteilt der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichen Stellungnahme. In der Berichterstattung rund um die Prozesse gegen den Paraplegiker-Arzt Guido Zäch hat der Presserat eine Beschwerde von Zächs Kontrahenten Marc F. Suter teilweise gutgeheissen. Der SonntagsBlick habe die Grenzen der Kommentarfreiheit überschritten und wichtlige Elemente unterschlagen. Indem Nebenaspekte gross aufgemacht wurden, sei das juristisch ungebildete Publikum der Gefahr ausgesetzt worden, die Beweisführung Zächs und der Zeitung zum Nennwert zu nehmen. Der Presserat kam zum Schluss, dass die Berichterstattung des SonntagsBlick zu Unrecht suggeriere, dass das Urteil der Erstinstanz Basler Strafgericht wesentlich auf Falschaussagen von Marc F. Suter beruhe.

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