Liechtenstein regelt Medienförderung neu

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat eine Totalrevision des Medienförderungsgesetzes vorgelegt.

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat eine Totalrevision des Medienförderungsgesetzes vorgelegt. Damit soll die Medienförderung neu ausgerichtet sowie deren Effektivität und Effizienz verbessert werden, heisst es in einer Mitteilung. Angestrebt werden objektivere Kriterien bei der Gewährung von Förderbeiträgen und eine klare Zielsetzung, nämlich die Förderung von meinungsbildender Berichterstattung zu politischen Themen und Ereignissen, die eine Meinungsvielfalt sicherstellen soll. Die Medienförderung gliedert sich neu in eine direkte Medienförderung, welche ein pauschale Abgeltung der journalistisch-redaktionellen Leistung vorsieht, und eine indirekte Medienförderung, welche die Kosten im Bereich der Verbreitung sowie der Aus- und Weiterbildung anteilsmässig erstattet.

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