Litige sur l'utilisation du nom en Suisse : Otto's et Otto ne parviennent pas à s'entendre

Vergleichsverhandlungen zwischen dem Schweizer Detailhändler Otto's und der deutschen Group Otto sind gescheitert, der Fall geht in die nächste Runde.

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Die SonntagsZeitung hat den Rechtsstreit zwischen den beiden Parteien im April publik gemacht (Werbewoche.ch a rapporté). Dabei geht es um den Eintritt der deutschen Otto Group in den Schweizer Online-Markt. Tritt der milliardenschwere deutsche Versandhandelsgigant in der Schweiz unter dem Namen «Otto» auf – etwa mit der bereits 2017 geplanten Domain Otto-shop.ch – befürchtet der Schweizer Discounter Otto’s eine Verwechslungsgefahr.

Zwar hat die Otto Group ihren Namen in der Schweiz sogar 15 Jahre früher als Otto’s schützen lassen, ihn jedoch seither nie benutzt. Aus Sicht der Schweizer Gerichte ein entscheidender Punkt: Was zählt, ist die Gebrauchspriorität. Eintragung alleine garantiert keinen Schutz, solange man die Marke nicht nutzt.

In Deutschland ist man anderer Meinung. Hier stützt man sich auf einen Staatsvertrag aus der Kaiserzeit. Eine Nutzung der Marke in Deutschland sollte demnach ausreichen, um ihren Schutz auch in der Schweiz geltend zu machen.

Comme les SonntagsZeitung nun berichtet, geht der Streit nun in die nächste Runde. Vergangene Woche sollen sich die Anwälte der beiden Parteien zu einer Instruktionsverhandlung getroffen haben. Dabei versucht das Gericht, die beiden Seiten zu einem Vergleich zu bewegen. Ohne Erfolg. Denn an einem Vergleich ist nur die Otto Group interessiert. Ein Sprecher bestätigt, man sei weiterhin «vergleichsbereit» – Otto’s habe aber Vergleichsangebote «kategorisch abgelehnt». Dennoch sei man optimistisch, dass man das Recht zugesprochen erhalte, den Namen «Otto» in der Schweiz nutzen zu dürfen.

Der Schweizer Discounter mit Chef Mark Ineichen äussert sich hingegen nicht zum Fall. Das nächste Kapitel des Rechtsstreites findet am Kantonsgericht Luzern statt – zu einem bisher unbekannten Zeitpunkt. (hae)

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