Datenschutz heute und morgen

Datenschutz heute und morgenMit dem Fachevent des SDV Schweizer Dialogmarketing Verbandes zeigt der Verband die Situation und Stolpersteine im gegenwärtigen Datenschutz und im schweizerischen Datenschutzgesetz auf. Der SDV erklärt die Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und wirft einen ersten Blick in eine mögliche Datenschutz-Zukunft.Bei strikter Umsetzung der geplanten Bestimmungen müssten Werbeauftraggeber und Werbedienstleister Ihre Marketingaktivitäten überdenken […]

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Datenschutz heute und morgenMit dem Fachevent des SDV Schweizer Dialogmarketing Verbandes zeigt der Verband die Situation und Stolpersteine im gegenwärtigen Datenschutz und im schweizerischen Datenschutzgesetz auf. Der SDV erklärt die Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und wirft einen ersten Blick in eine mögliche Datenschutz-Zukunft.Bei strikter Umsetzung der geplanten Bestimmungen müssten Werbeauftraggeber und Werbedienstleister Ihre Marketingaktivitäten überdenken und schlimmstenfalls Werbeinvestitionen vom Direktmarketing mit anderen nichtpersonalisierten Kanälen substituieren. Deshalb hat die Werbebranche ein massives ökonomisches Interesse an der Ausgestaltung der Datenschutzbestimmungen.Wie das schweizerische Datenschutzrecht inskünftig ausgestaltet sein wird, hängt insbesondere einerseits von der Datenschutzkonvention SEV 108 des Europarates und andererseits von der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ab. Die EU-DSGVO wird im Frühjahr 2018 in Kraft treten und auch für die Schweizer Dialogmarketing-branche direkte Relevanz und Auswirkungen haben. Die laufende Revision des Schweizer Datenschutzrechts ist deshalb zwingend vor dem Hintergrund der neuen europäischen Regelungen zu beurteilen.Am Donnerstag 29. September 2016 ab 13.30 – 17.00 Uhr Bildungszentrum Sihlpost, Sihlpostgasse 2, 8001 Zürich, Zimmer 203/206 findet die Informationsveranstaltung statt. Sie richtet sich an Professionals aus der Dialogmarketingbranche. Tickets (für SDV- und VSV-Mitglieder kostenlos) unter https://en.xing-events.com/DLFMGHG.Der SDV wird über zu erwartende Entwicklungen im Datenschutz informieren. Verschärfungen des DSG betreffen nicht nur Adressdienstleister, sondern auch alle nachgelagerten Dienstleister in der Werbung. Selbst Werbeauftraggeber werden sich mit einer neuen Ausgangslage konfrontiert sehen. Der SDV rechnet damit, dass sich der Termin für die Eröffnung der Vernehmlassung um ca. 2 Monate verschieben wird. Höchste Zeit also, sich intensiv mit den zu erwartenden Veränderungen zu beschäftigen.Was läuft beim Bund?In der Pressemtteilung vom 31.8.2016 teilt der Bundesrat mit, dass die neuen EU-Richtlinie über den Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung von der Schweiz übernommen wird.Die neue EU-Richtlinie vom 27. April 2016 regelt die Datenbearbeitung im Rahmen der Strafverfolgung sowie der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit und stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes dar. Sie stärkt den Schutz der betroffenen Personen und erweitert die Pflichten der Organe, die für die Datenbearbeitung verantwortlich sind. Sie legt weiter fest, welche Voraussetzungen für Übertragung persönlicher Daten von einem Schengen-Staat in einen Drittstatt erfüllt sein müssen. Ferner regelt sie die Aufgabe und die Kompetenzen der Kontrollbehörde.Als assoziierter Schengen-Staat war die Schweiz an der Ausarbeitung der neuen EU-Richtlinie beteiligt. Um diese Richtlinie umzusetzen, müssen das Datenschutzgesetz (DSG) und weitere Gesetze angepasst werden. Der Bundesrat hat bereits am 1. April 2015 entschieden, bei der laufenden Revision des DSG namentlich die Datenschutzreform der EU zu berücksichtigen. Er wird die Vorlage voraussichtlich im Herbst in die Vernehmlassung schicken.

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