Fake-Werbung mit Prominenten sorgt weiter für Unmut

Auch in der Schweiz werden Prominente für illegale Werbung missbraucht. Das Problem: Ein rechtlich dagegen vorzugehen scheint aussichtslos.

rogerfederer

Solche Fake-Anzeigen sehen aus wie Artikel-Teaser – und führen auf Betrügerseiten, die optisch wirken wie Aritkel von bekannten Onlineportalen (Screenshot SonntagsZeitung).

 

Das Problem sorgt schon seit Monaten für Gesprächsstoff: Betrügerische Websites bewerben mit gefälschten Artikeln über Prominente ihre Bitcoin-Investments. Dienen in Deutschland Persönlichkeiten wie Günther Jauch, Boris Becker, Dieter Bohlen oder Frank Elstner als unfreiwillige Werbebotschafter, werden hierzulande Roger Federer, Roger Schawinski, Bligg oder DJ Bobo für die Fake-Artikel missbraucht. Diese kommen meist im Layout bekannter Onlineportale daher und erzählen Geschichten, wie die entsprechenden Promis durch die Bitcoin-Angebote das grosse Geld gemacht haben sollen. Betroffen sind in der Schweiz unter anderem die Marktführer-Portale 20 Minuten und Blick.ch.

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Ein Blick auf die URL zeigt, dass es sich bei diesem vermeintlichen Blick.ch-Artikel um betrügerische Fake-Werbung handelt (Screenshot: Blick.ch).

 

Die Anzeigen werden als Google-Ads auf die Portale der Onlinemedien «geschleust». Die Verlage haben keinen Einfluss darauf, was angezeigt wird, beziehungsweise, wer bei Google die Auktion um den eigenen Werbeplatz gewinnt und ausgespielt wird. Gehen konkrete Hinweise ein, können entsprechende Werbungen blockiert werden.

Verfolgung ist schwierig

Wollen die betroffenen Prominenten gegen die Urheber der gefälschten Werbungen vorgehen, stossen sie schnell an Grenzen. Sie verschleiern ihre Identitäten und agieren über Länder, die keine Rechtshilfe leisten. Filippo Beck, Anwalt von Roger Federer, erklärt gegenüber der SonntagsZeitung, man habe bisher keine Strafanzeige erstattet, weil dies «wahrscheinlich aussichtslos» sei, wie Abklärungen ergeben hätten.

Für die betroffenen Verlage ist die Situation ärgerlich: Ihre seriöse Reputation wird von Dritten für illegale Zwecke missbraucht und für Aussenstehende, die mit programmatischer Werbung nicht vertraut sind, sieht es oft so aus, als würden die Portale die Anzeigen bewusst schalten. 20 minutes hat deshalb Anfangs Juli einen Artikel zum Thema veröffentlicht, in dem erklärt wird, was man gegen die unerwünschte Werbung macht. Und Ringier sagt zur SonntagsZeitung, man sei «in engem Austausch mit Google, damit sie Massnahmen ergreifen».

Hohe Dunkelziffer

Google entgegnet, man habe im vergangenen Jahr 2,3 Milliarden Anzeigen gelöscht, die gegen die Richtlinien des Unternehmens verstossen hätten. Entsprechende Konten würden sofort gesperrt. Dennoch gelingt es Betrügern immer wieder, via Google auf seriöse Nachrichtenportale zu gelangen.

Bisher haben in der Schweiz erst wenige geschädigte Nutzer, die Geld verloren haben, Anzeige erstattet. Jemand im Kanton Luzern hat 30’000 Franken verloren, ein Zürcher 5700 Franken, bei der Kantonspolizei Zürich ging bisher ein halbes Dutzend Anzeigen ein und bei den meisten geht es um tiefe Hunderterbeträge. Die Kantonspolizei Zürich geht jedoch «von einer grossen Dunkelziffer aus», wie diese gegenüber der SonntagsZeitung écrit.

Swisscom wird aktiv, UPC nicht

Entsprechende Fake-Seiten könnten von Schweizer Service-Providern gesperrt werden, wie es im Fall von Kinderpornografie passiert – und neuerdings bei ausländischen Online-Casinos.

De la SonntagsZeitung mit dem Vorschlag konfrontiert, wird die Swisscom aktiv und versieht eine Roger-Federer-Fake-Anzeige mit dem Warnhinweis auf eine betrügerische Website. UPC hingegen beruft sich auf die Informations- und Meinungsfreiheit und will ohne Anweisung einer ermächtigten Behörde nicht aktiv werden.

Das Seco könnte laut SonntagsZeitung über das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb aktiv werden, verfügt aber scheinbar weder über die nötigen Beschwerden noch über irgendwelche sonstigen Informationen zum Fall.

Wie Digitalexperte und Anwalt Martin Steiger sagt, hätten die betroffenen Prominenten aber die Möglichkeit, die Verbreitung der entsprechenden Anzeigen via Schweizer Zivilrecht bei Google und Facebook zu stoppen – er schätzt dieses Vorgehen als «aussichtsreich» ein. Vielleicht machen die Prominenten bald von dieser Möglichkeit Gebrauch. Roger Federers Anwalt jedenfalls betont, man behalte sich «die Ergreifung rechtlicher Schritte vor».

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