Spiked: Advertising medium against its will

Streiten kann man sich über die banalsten Dinge, das lehrt dieser Fall, der kürzlich vor dem Bundesarbeitsgericht im deutschen Erfurt verhandelt wurde: Der Mitarbeiter eines Unternehmens für Klima- und Kältetechnik hatte sich für einen Werbefilm der Firma bei der Arbeit filmen lassen.

In dem spannungsgeladenen Fünfminüter war er für wenige Sekunden an einem Schalterschrank und später auf einem Stuhl zu sehen. Der Film wurde im Internet und auf der Firmen-Website verbreitet. Drei Jahre später verliess der Mann das Unternehmen und verlangte von seinem ehemaligen Arbeitgeber die Löschung des Films binnen zehn Tagen sowie ein Schmerzensgeld, denn er fühlte sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, nicht mehr Teil des Unternehmens sein zu wollen. Die Firma weigerte sich, der Forderung ihres Testimonials nachzukommen, und bekam in allen Instanzen Recht. Der Arbeitnehmer habe schriftlich seine Einwilligung zu den Aufnahmen gegeben, und diese erlösche nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, urteilten die Richter. Fazit: Filme niemals deine Mitarbeiter bei der Arbeit – es sei denn, du heisst Fischer und betreibst eine Bettwarenfabrik in Wädenswil … afh

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