Deutschland: Fifa setzt Rechte an „WM 2006“ nun doch durch

Der Weltfussballverband Fifa hat vor mehreren Landgerichten überraschend den markenrechtlichen Schutz des Begriffs "WM 2006" erreicht, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) erst zu Ungunsten der Fifa entschieden hatte.

Der Weltfussballverband Fifa hat vor mehreren Landgerichten überraschend
den markenrechtlichen Schutz des Begriffs „WM 2006“ erreicht, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) erst zu Ungunsten der Fifa entschieden hatte. In vier Eilverfahren konnte der Verband nun die Rechte an der Marke „WM
2006″ durchsetzen, wie das Handelsblatt schreibt. Die Landgerichte in Leipzig, Hamburg und Nürnberg verboten demnach per einstweiliger Verfügung den Begriff „WM 2006“ auf T-Shirts und Schlüsselbändern zu benutzen. Andernfalls drohe ein Bußgeld von bis zu 250’000 Euro. Der Fifa kommt nach Auffassung der Gerichte EU-Recht zu Hilfe. Die Fifa hat beide Begriffe jedoch auch als Marke beim europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) angemeldet. Der Schutz als europäische Gemeinschaftsmarke ist unabhängig von dem deutschen
Verfahren. Damit geniesst die Marke „WM 2006“ in der ganzen Europäischen Union (EU) – und somit auch in Deutschland – markenrechtlichen Schutz und darf nicht ohne Lizenz genutzt werden. Entsprechend muss jeder, der Begriffe für seine Produkte nutzt, in denen „WM 2006“ vorkommt, fürchten, von der Fifa verklagt zu werden. Dazu zählen beispielsweise „Fußball WM 2006“, „WM 2006 Deutschland“ oder auch „WM 2006 Goal“. Eine Klage droht ebenfalls jedem, der auch nur den Eindruck erweckt, dass er in einem besonderen Vertragsverhältnis zur Fifa steht oder, dass seine Produkte offiziell lizensiert seien. Nach Angaben der Fifa wertete das Landgericht Stuttgart die Bezeichnung „Fußball 2006“ auf einem Produkt als „Trittbrettfahren“, und damit als unlauteren Wettbewerb.

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