Bundesgericht entscheidet gegen unlauteren Wettbewerb

Die Apotheken-Kette Sun Store darf über ihre Partner-Krankenkassen damit werben, dass sie von deren Mitgliedern keine Patienten- und Apothekentaxe verlangt.

Die Apotheken-Kette Sun Store darf über ihre Partner-Krankenkassen damit werben, dass sie von deren Mitgliedern keine Patienten- und Apothekentaxe verlangt. Das Bundesgericht hat entschieden, dass hiermit kein Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs vorliegt. Der Genfer Apothekerverband hatte erfolglos geklagt. In der Begründung des Bundesgerichts heisst es, dass die von Sun Store publizierte Werbung weder rechtswidrig noch täuschend sei und die Angaben das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb nicht verletze. Vergleichende Werbung der vorliegenden Art sei zulässig. Die Markttransparenz werde dadurch gefördert und die Konsumenten könnten dadurch die für sie günstigste Wahl treffen. Nach Ansicht des Bundesgerichts stellt auch der regelmässige Versand der umstrittenen Information durch die Partner-Kassen keine verpönte, speziell aggressive Verkaufsmethode dar.

More articles on the topic