Complaint against 20 Minuten rejected

Eine in 20 Minuten abgedruckte Meldung der SDA über falsche Anreize der Invalidenversicherung für Jugendliche ist nicht zu beanstanden. Der Presserat hat eine Beschwerde dagegen abgewiesen. Auch das von der Redaktion gewählte Bild eines Besäufnisses sei in Ordnung.

Der Entscheid des Presserats wurde am Freitag veröffentlicht. Es geht um den Artikel «IV-Rente lohnt sich mehr als Arbeit», der am 4. Februar 2014 in der Pendlerzeitung 20 Minuten erschienen war. Als Illustration hatte die 20 Minuten-Redaktion ein Bild eines Besäufnisses unter Jugendlichen gewählt.

Berichtet wurde aufgrund eines OECD-Forschungsberichts über Fehlanreize der IV, die es für Jugendliche in der Schweiz lohnender machten, Rente zu beziehen als zu arbeiten. Insgesamt mache die Schweiz zu wenig, um Menschen mit psychischen Problemen im Arbeitsmarkt zu halten.

Der Verein Selbstbestimmung.ch reichte beim Schweizer Presserat eine Beschwerde gegen den Artikel ein. Dieser verletze die Verbote der Unterschlagung wichtiger Elemente von Informationen sowie der Diskriminierung, wie die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» sie festschreibe.

Namentlich erwähne der Text nicht die mangelhafte institutionelle Zusammenarbeit und das fehlende Engagement der Arbeitgeber, Hauptkritikpunkte der OECD. Er verweise einseitig auf deren Kritik am Rentensystem. Damit und mit dem Bild werde suggeriert, psychisch Beeinträchtigte würden lieber zu Lasten der Steuerzahler feiern statt zu arbeiten.

Wichtiger Ermessensspielraum

Der Presserat weist die Beschwerde ab. In seiner Stellungnahme hält er fest, es sei in dem Artikel nicht um eine integrale Wiedergabe des Forschungsberichts gegangen, sondern um den Aspekt von jungen psychisch Erkrankten. Einem Journalisten stehe es frei, auf seine eigene Art über ein Thema zu berichten. Dieser Ermessensspielraum sei ein wesentlicher Bestandteil der Pressefreiheit.

Auch die Auswahl der Illustration liege im redaktionellen Ermessen. Das Bild möge eine nicht ganz unproblematische und wohl auch provozierende Verallgemeinerung darstellen, zudem eine kritische Haltung gegenüber Jugendlichen im Allgemeinen zum Ausdruck bringen. Dies sei jedoch im Zusammenhang mit dem gewählten Meldungsfokus nicht zu bemängeln. (SDA)

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