Weniger Reklamationen wegen Krankenkassen-Werbeanrufen

Die Selbstregulierung der Krankenkassenbranche beim Anwerben von Kund:innen hat sich nach Ansicht der zuständigen Beschwerdestelle bewährt. Innert dreier Jahre sei die Zahl der Reklamationen wegen unerwünschter Werbeanrufe um zwei Drittel zurückgegangen.

Die Branchenvereinbarung bringe, was sie versprochen habe, teilte die «Aufsichtskommission Branchenvereinbarung Vermittler» am Dienstag mit. Bis Ende Oktober habe man im laufenden Jahr 87 Beschwerden erhalten, 2021 seien es 110 Beschwerden gewesen.

Zum Vergleich: Vor Inkrafttreten der Vereinbarung Anfang 2021 erhielten die Krankenkassen-Verbände Santésuisse und Curafutura den Angaben zufolge rund 300 Beschwerden pro Jahr.

Nicht ganz so positiv sieht das der Konsumentenschutz. Zwar sei die Anzahl unerwünschter Werbeanrufe zurückgegangen. Doch die brancheneigene Aufsichtskommission sei eine wacklige Angelegenheit. Zudem schmücke sie sich mit fremden Federn, denn man habe seit Jahren für Verbesserungen gekämpft, schrieb die Stiftung für Konsumentenschutz in einer Mitteilung. Es brauche eine verlässliche gesetzliche Lösung, um den Werbeanrufen Einhalt zu bieten.

Bussen in vier Fällen

Die Branchenvereinbarung wurde von den beiden Dachverbänden abgeschlossen, die meisten Versicherer sind ihr beigetreten. Die Aufsichtskommission überwacht die Einhaltung der Regeln und kann Konventionalstrafen aussprechen. Im laufenden Jahr tat sie dies laut Communiqué in vier Fällen.

Dabei ging es zum einen um die Verletzung des Verbots der Kaltakquise – also um Telefonwerbung bei Personen, die nie bei der betreffenden Kasse versichert waren oder es seit längerer Zeit nicht mehr sind.

Sanktioniert wurden aber auch Verstösse gegen weitere in der Branchenvereinbarung festgeschriebene Qualitätsstandards. Dabei ging es unter anderem darum, dass ein Beratungsgespräch nicht ordnungsgemäss protokolliert worden war und der Vermittler die Kündigung des vorherigen Vertrags an die falsche Versicherung schickte.

In einem weiteren Fall kontaktierten Vermittler Kund:innen über soziale Netzwerke und stellten ihnen Tickets für Freizeitangebote in Aussicht. Dass man mit der Teilnahme an dem Wettbewerb sein Einverständnis zum Besuch eines Beraters gegeben habe, sei dabei nicht ausreichend klar gewesen, so die Aufsichtskommission.

Insgesamt hätten sich die Bussen und Verfahrenskosten für die betroffenen Versicherer auf rund 100’000 Franken belaufen, hiess es. In 66 der 87 Fälle im laufenden Jahr habe man allerdings kein Verfahren eröffnen können, da es an Angaben gemangelt habe.

Parlament will strengere Regeln

Mit den Regeln für Versicherungsvermittler:innen befasst sich derzeit auch das Parlament. Im September hatte der Ständerat als Zweitrat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt. Diese schafft unter anderem eine gesetzliche Grundlage für das Verbot der telefonischen Kaltakquise. Der Konsumentenschutz ist jedoch der Meinung, die im Parlament beratene Vorlage reiche nicht aus, wie es in seiner Mitteilung hiess.

Im neuen Bundesgesetz soll zudem etwa die Einschränkung der Provisionen geregelt werden. Das Bundesparlament wird es voraussichtlich in der kommenden Wintersession zu Ende beraten. Die Branchenvereinbarung wird aber auch nach dem Inkrafttreten des Erlasses Bedeutung haben. Vorgesehen ist, dass die Branche in zahlreichen Punkten Standards selbst festlegen kann. (SDA)

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