Politwerbung in Radio und TV: Gericht heisst Beschwerde von CH Media gut

Gemäss einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts haben die privaten TV-Sender Tele Züri, 3+, 4+ und 5+ nicht gegen das Verbot der politischen Werbung im Radio und TV verstossen.

CH Media teilte am 26. August 2022 mit, dass man über das Urteil freue, grundsätzlich aber in Frage stelle, weshalb politische Werbung in Radio und TV verboten ist, während sie in allen anderen Medien erlaubt ist.

Die CH Media-TV-Sender Tele Züri, 3+, 4+ und 5+ strahlten vom 11. bis 18. August 2020 im Auftrag einer vorgeblich gemeinnützigen Organisation mehrmals einen Werbespot aus, der ein Mädchen zeigte, das in einer Berglandschaft durch grüne Wiesen, durch eine Stadt und entlang eines Sees lief. Dabei pries das Mädchen die Schönheiten der Natur und forderte die Zuschauerinnen und Zuschauer auf, die Landschaft zu schützen. Auf dem abschliessenden Standbild war der Schriftzug «Für den Schutz von Landschaft und Kultur der Schweiz» zu sehen.

Ab dem 18. August 2020 wurde im Internet ein Film veröffentlicht, der im ersten Teil im Grossen und Ganzen die gleichen Bilder wie der TV-Werbespot enthielt und im zweiten Teil um neue Bilder und Aussagen ergänzt war. Am Schluss des Online-Films wurde eine Empfehlung zur Volksabstimmung vom 17. September 2020 «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» ausgesprochen. Das Bundesamt für Kommunikation, kurz BAKOM, untersuchte in der Folge diesen TV-Werbespot und stellte einen Verstoss gegen das Verbot der politischen Werbung im TV vor Abstimmungen fest. Gegen den Entscheid erhob CH Media Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Wegen des Online-Films, der u.a. auf den sozialen Medien gezeigt wurde, wurde das BAKOM gar nicht erst aktiv – da politische Werbung in anderen Medien als Radio und TV erlaubt ist.

Gericht stellt keinen Verstoss fest

Das Bundesverwaltungsgericht stellt in seinem Urteil fest, dass der Online-Film, der am 18. August nach der Ausstrahlung des TV-Werbespots im Internet publiziert wurde, nicht dem Verbot politischer Werbung vor Abstimmungen gemäss Bundesgesetz über Radio und TV (RTVG) untersteht. Zudem sei im Fernsehspot kein Zusammenhang zur Begrenzungsinitiative oder einem damit einhergehenden Thema erkennbar gewesen, womit er zum Zeitpunkt der TV-Ausstrahlung nicht als verbotene politische Werbung erkannt werden konnte. Zu guter Letzt sei es gemäss Gericht für die Programmveranstalterin vor Publikation des Online-Films nicht möglich gewesen, festzustellen, dass der TV-Spot Teil einer medienübergreifenden Abstimmungskampagne war. CH Media freut sich über das Urteil und sieht sich darin bestätigt, im besagten Fall nicht gegen geltendes Gesetz verstossen zu haben.

Regelung betreffend politische Werbung ist zu hinterfragen

Das aktuelle Urteil sei für CH Media Anlass, eine Diskussion darüber anzustossen, in welchen Medien politische Werbung erlaubt ist und in welchen nicht. «In TV und Radio ist politische Werbung verboten, in den übrigen Medien erlaubt. Das ist sonderbar und nicht nachvollziehbar, zumal Internet-Plattformen wie soziale Netzwerke oder Suchmaschinen kaum Regeln im Bereich der politischen Werbung kennen», sagt Anne Peigné de Beaucé, Leiterin Public Affairs bei CH Media und Geschäftsführerin des Verbands Schweizer Privatfernsehen, kurz VSPF.

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