Nationalratskommission will Tabakwerbung neu regeln

Der Bundesrat will die Tabakwerbung einschränken und insbesondere Kinder und Jugendliche besser schützen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ist damit grundsätzlich einverstanden.

Tabakwerbung

Sie ist mit 18 zu 4 Stimmen auf die Vorlage eingetreten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Detailberatung zum Gesetz sowie die Diskussion über die Tabakwerbungsinitiative wird die Kommission an einer ihrer nächsten Sitzungen durchführen.

Der Bundesrat sieht ein gesamtschweizerisches Verbot der Tabakabgabe an Minderjährige und ein Verbot von speziell auf Minderjährige ausgerichteter Werbung vor. Er will im Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten auf weitere Werbebeschränkungen aber verzichten.

 

Ständerat verschärfte Gesetz

Der Ständerat hat den Entwurf bereits behandelt und die Regeln verschärft. Er beschloss im September 2019 ein Gesetz, das zusätzliche Werbeverbote für Zigaretten in der Presse und im Internet vorsieht (Werbewoche.ch berichtete). Auch das Sponsoring internationaler Anlässe soll verboten werden. Die kleine Kammer nahm damit verschiedene Anliegen der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» auf.

Wie die Nationalratskommission zu diesen Änderungen steht, zeigt sich erst in einigen Wochen. Eine Minderheit beantragt, die gesamte Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, Alternativprodukte wie E-Zigaretten, Tabakprodukte zum Erhitzen und Snus differenziert zu regeln.

 

Zweiter Anlauf

Der Bundesrat hatte dem Parlament bereits 2015 Vorschläge für einen verstärkten Jugendschutz unterbreitet, diese scheiterten aber. Die grosse Kammer sprach sich 2016 für die Rückweisung an den Bundesrat aus.

Weil das Parlament noch eine Weile mit der Vorlage beschäftigt sein wird, beantragt die SGK-N mit 19 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung, die Übergangsregelung für Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz um vier Jahre zu verlängern. Damit soll verhindert werden, dass bis zum Inkrafttreten des neuen Tabakproduktegesetzes eine Rechtslücke entsteht. (SDA)

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