Kommunikation Schweiz lehnt Volksinitiative gegen Tabakwerbung ab

Die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» schiesst nach Ansicht von KS/CS Kommunikation Schweiz weit über das Ziel hinaus. Gleichzeitig weist die Dachorganisation der kommerziellen Kommunikation den zweiten Vorentwurf zum neuen Tabakproduktegesetz zurück und lehnt weitere Werbeeinschränkungen ab.

kcsc_neue_helvetica_1520x1200_72

In der Zielsetzung stimmt KS/CS Kommunikation Schweiz mit der Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» überein. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen habe zweifellos erste Priorität, heisste es in einer Mitteilung. Der Dachverband der kommerziellen Kommunikation unterstütze deshalb sowohl das Mindestalter 18 Jahre für den Kauf von Tabakprodukten durch Jugendliche als auch das Verbot, Tabakwerbung an Minderjährige zu richten.

Weiterführende Werberestriktionen lehnt die Dachorganisation der kommerziellen Kommunikation als nicht zielführend ab. «Sie schiessen über das Ziel hinaus und öffnen zusätzlichen Verboten – zum Beispiel bei fett-, zucker- und salzhaltigen Lebensmitteln – Tür und Tor», schreibt der Verband.

Im bereits stark regulierten Markt böten neue Werbeverbote keinerlei Garantie, dass weniger junge Menschen zur Zigarette greifen, schreibt KS/CS Kommunikation Schweiz. Dass die Initiative die laufenden parlamentarischen Beratungen des neuen Tabakproduktegesetzes ausser Acht lässt, zeige zudem «wenig demokratisches Verständnis der Initianten».

«Werbung lässt sich nicht von Kantonsgrenzen aufhalten»

Das Parlament habe 2016 bei der Beratung des ersten Entwurfs zum neuen Tabakproduktegesetz (TabPG) eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass ein neuer Vorschlag keine weiteren Werbeeinschränkungen enthalten soll, schreibt KS/CS Kommunikation SChweiz. Unverständlicherweise habe der Bundesrat im zweiten Vorentwurf trotzdem neue Werbeverbote integriert. Der Verband verlangt deshalb, den entsprechenden Artikel 17 Abs. 2 ersatzlos zu streichen.

Genauso wie Artikel 19, der den Kantonen die Kompetenz einzuräumen soll, in eigener Regie strengere Werbevorschriften zu erlassen. Das verkehre nicht nur den Willen des Parlaments in sein Gegenteil, sondern gefährde auch Rechtssicherheit, Rechtseinheitlichkeit und Gleichbehandlung. «Naturgemäss hält sich kommerzielle Kommunikation nicht an Kantonsgrenzen», heisst es in der Stellungnahme.

Selbstregulierung geht über gesetzliche Bestimmungen hinaus

Im Rahmen ihrer Selbstregulierung habe die Tabakindustrie bereits vor Jahren Massnahmen ergriffen, die weit über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus gehen, argumentiert der Dachverband. Etliche davon wie die Grösse der Warnhinweise auf den Packungen würden von einem Grossteil der Konsumentinnen und Konsumenten heute als gesetzliche Vorgaben wahrgenommen. Dies zeige, dass diese Selbstregulierung wirkungsvoll sei. Vor diesem Hintergrund mache es keinen Sinn, die entsprechenden Richtlinien in einem Gesetz zu zementieren, findet KS/CS Kommunikation Schweiz. Zumal der Bundesrat wie die EU und die OECD angesichts der überlasteten Gerichte Selbstregulierungen und die aussergerichtliche Streitbeilegung fördere. (pd/red)

Weitere Artikel zum Thema