Gerichtsentscheid zu Admeira lässt Fragen offen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass bis zum Ende des Beschwerdeverfahrens gegen die Werbeallianz keine vorsorglichen Massnahmen nötig sind. Offen bleibt, ob der VSM und Tamedia als Gegner im Verfahren als Parteien zugelassen werden.

Allein auf der Basis einer ersten summarischen Prüfung hat das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen diese Frage nicht klären können. Dies hält es in einer am Freitag publizierten Zwischenverfügung fest.

Tamedia und der Verband Schweizer Medien (VSM) hatten in ihrer Beschwerde die Aufhebung eines entsprechenden Entscheids des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beim Bundesverwaltungsgericht beantragt. Zudem fordern die beiden Parteien, der SRG sei die Beteiligung an der Werbeallianz zu verbieten.

Die Beschwerdeführer sind der Ansicht, dass sie und weitere Medien durch die Werbeallianz massiv in ihrem Entwicklungs- und Entfaltungsspielraum beeinträchtigt würden. Mit dem Joint-Venture entstehe mit Abstand der grösste Werbevermarkter, was komplexe Auswirkungen habe.

Weil der Verband und die Tamedia auch auf kurze Sicht – also bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens – nicht wieder gutzumachende Nachteile befürchten, hatten sie vorsorgliche Massnahmen beantragt.

Das Bundesverwaltungsgericht sieht jedoch keinen Anlass dafür, solche zu treffen. Wie es in der Verfügung schreibt, hätten die Beschwerdeführer nicht dargelegt, welche Nachteile ihnen im Einzelnen drohen würden.

Genehmigung nicht anfechtbar

Das Bundesverwaltungsgericht stellt zudem fest, dass das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) prima vista für die Ausübung nicht konzessionierter Tätigkeiten durch die SRG keine besondere Genehmigung vorsieht. Entsprechend habe das UVEK die Beteiligung der SRG an der Werbeallianz lediglich zur Kenntnis genommen. Somit habe es keine Genehmigung verfügt, gegen welche mit einer Beschwerde vorgegangen werden könne.

Die Tatsache, dass die SRG hinsichtlich ihrer Aktivitäten innerhalb des Joint-Ventures dem Bundesamt für Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) regelmässig wird Bericht erstatten müssen, mache die ganze Angelegenheit nicht zu einem Genehmigungsverfahren. Davon gehen jedoch die Beschwerdeführer aus.

Keine spezifische Werbung

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat das Gemeinschaftsunternehmen von Swisscom, SRG und Ringier Mitte Dezember vergangenen Jahres ohne Auflagen genehmigt. Den operativen Betrieb wird die Joint-Venture-Gesellschaft unter dem Namen Admeira am 4. April aufnehmen. Die von den Medienhäusern befürchtete zielgruppenspezifische Werbung im Rahmen des Joint-Ventures hat das Bakom der SRG aufgrund der konzessionsrechtlichen Grundlagen verwehrt. (SDA)

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