Markenstreit zwischen Lindt und Haribo

Sehen sich das Haribo-Gummibärchen und der goldene Schokoladenbär von Lindt zu ähnlich? Diese Frage muss der Bundesgerichtshof, das oberste Gericht in Deutschland, in einem Markenstreit zwischen Haribo und Lindt & Sprüngli klären.

Haribo sieht durch den Schokoladenbären von Lindt seine Markenrechte verletzt: Der Schweizer Hersteller bietet seit Weihnachten 2011 in Anlehnung an seinen bekannten goldenen Schokoladen-Osterhasen auch den sogenannten Lindt-Teddy. Der Schokoladenbär ist in eine goldene Folie eingepackt und trägt eine rote Schleife um den Hals. Haribo dagegen vertreibt seit den 1960er-Jahren Gummibärchen in goldfarbenen Verpackungen und liess dafür später auch die Wortmarke «Goldbären» schützen.

Der Konsument stelle beim Anblick eines verkörperten Goldbären im Süsswarensegment automatisch eine Verbindung zu seinen Gummibärchen her, argumentiert der deutsche Süsswarenhersteller. Haribo will daher, dass der Bär aus den Gestellen verschwindet.

Lindt & Sprüngli sieht keine Verwechslungsgefahr. Das eine seien Gummibärchen in einem Säckchen, das andere ein Schokoladenprodukt. Der Teddy sei ausserdem eine Fortentwicklung der eigenen Produktlinie, zu der auch der Lindt-Hase gehöre.

Die Vorinstanzen haben unterschiedlich entschieden, wie eine Mitteilung vom Donnerstag bekannt gibt: Während das Landgericht Köln Haribos Argumentation folgte, entschied das Oberlandesgericht Köln in der zweiten Runde zugunsten von Lindt. Nun kommt der Fall vor den Bundesgerichtshof.

Ob Lindt den Verkauf ihres Schoko-Teddys auch in der Schweiz und in anderen Ländern einstellen müsste, wenn das deutsche Gerichtsurteil gegen das Unternehmen ausfällt, ist laut Mitteilung offen. Lindt-Sprecherin Kälin wollte sich dazu am Donnerstag nicht explizit äussern. Solange kein rechtskräftiges letztinstanzliches Urteil vorliege, werde der Teddy weiterhin verkauft werden, machte Kälin deutlich. (SDA)
 

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