BSW kritisiert SBB-Pitch

BSW Leading Swiss Agencies kritisiert die Ausschreibung zur Konkurrenzpräsentation «Weiterentwicklung SBB Dachkommunikation» der Schweizerischen Bundesbahnen und verlangt eine Anpassung der Bedingungen.

Auf die aktuell publizierte Ausschreibung der SBB/IMS Infrastruktur zur Weiterentwicklung der SBB Dachkommunikation reagiert der Verband BSW mit Unverständnis. Das Vorgehen des grössten nationalen Transportunternehmens ignoriere geltende Regeln und Empfehlungen der gesamten Branche, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch. In der offenen Ausschreibung würden Agenturen aufgefordert, gratis für den Bund zu arbeiten, allein genährt von der Hoffnung, allenfalls in einer zweiten Runde ihre Arbeiten persönlich präsentieren zu dürfen. Die SBB verlange, dass bis am 23. März 2015 neben den üblichen Referenzen vollständige kostenlose Präsentationen, inklusive Kreativkonzepten mit Umsetzungen und verbindlichen Offerten eingereicht würden.

Zusätzlich erwarte die SBB, dass alle teilnehmenden Agenturen bereit seien, das Nutzungsrecht inklusive Abänderungsrecht entschädigungslos an sie abzutreten. Das Ignorieren der allgemeingültigen Branchenempfehlungen von einem Unternehmen des Bundes, sei für den Verband der führenden Kommunikationsagenturen der Schweiz inakzeptabel.

BSW Leading Swiss Agencies hat deshalb die Verantwortlichen bei den SBB mit einem Schreiben aufgefordert, dass laufende Evaluationsverfahren zu sistieren und die Bedingungen entsprechend anzupassen. Eine Antwort dazu steht laut Mitteilung noch aus.

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Zusammenfassung der Branchenempfehlungen:

Gemäss der zum Branchenstandard gewordenen Empfehlung von BSW Leading Swiss Agencies, bei der Auswahl einer Kommunikationsagentur ist folgende Vorgehensweise angemessen:

1. In einer ersten Phase sollen sich Agenturen mit einer Agentur-Präsentation, Richtofferten und dem Aufzeigen der Kompetenzen um den Auftrag bewerben können. Eine solche Agenturevaluation ohne zu entwickelnde projektspezifische Kreations- und Konzeptarbeiten, muss nicht entschädigt werden.

2. In der zweite Phase, der eigentlichen Konkurrenzpräsentation, werden die ausgewählten Agenturen (Empfehlung 3-4 Agenturen) mit der Entwicklung von projektspezifischen Kreationsarbeiten und Konzepten beauftragt. Dabei ist Transparenz zu wahren. Das heisst, die teilnehmenden Agenturen müssen wissen wer die anderen Mitbewerber sind. Die unterliegenden Agenturen sind mit einem angemessenen Ausfallhonorar zu entschädigen.

3. Das Überlassen der Nutzungsrechte (Copyright) muss entschädigt werden.

 

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