Bei Mängeln muss der Vermieter ran

Wer friert oder vom Nachbarn genervt ist, kann seinen Vermieter dafür haftbar machen.

Vielleicht kennen Sie das: Sie sitzen im Büro und frieren, weil die Heizung spinnt; die Wand ist mit grauen Flecken übersät, da die Fassade schlecht isoliert ist; oder Sie können sich nicht konzentrieren, seit sich im Raum nebenan eine Musiklehrerin eingemietet hat. Solche Zustände können Mieter ganz schön nerven. Oder – wie es die Juristen sagen – sie schränken sie im vertragsgemässen Gebrauch der Mietsache ein. Das sind mietrechtliche Mängel, die der Vermieter zu beseitigen hat.

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Lesen Sie den ganzen Artikel von Patrick Strub, Berater im Beobachter-Beratungszentrum, in der aktuellen Printausgabe der Werbewoche (03/2015).

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Bild: Keystone

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