Gesuch um Kraftloserklärung von Publigroup-Aktien

Swisscom reicht ein Gesuch beim Kantonsgericht Waadt ein, um die nicht angedienten Publigroupe-Aktien für kraftlos erklären zu lassen.

Publigroupe wurde laut einer Mitteilung am Freitag informiert, dass Swisscom aufgrund der Beteiligung von über 98 Prozent, die während des öffentlichen, am 5. September abgeschlossenen Übernahmeangebots erworben wurde, die Kraftloserklärung der sich noch im Publikum befindenden Publigroupe-Aktien beim Kantonsgericht Waadt beantragt hat.

Swisscom hatte dieses Vorgehen bereits im Prospekt des öffentlichen Kaufangebotes sowie in den Medienmitteilungen vom 29. August respektive 5. September 2014 angekündigt. Das Verfahren wird voraussichtlich etwa fünf bis sechs Monate dauern, anschliessend werden die nicht angedienten Aktien kraftlos erklärt. Die Minderheitsaktionäre werden mit 214 Franke pro Aktie entschädigt, was dem Angebotsbetrag entspricht.

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