Foto abgelehnt: Blaues Kreuz kritisiert Regierungsrat

Das Blaue Kreuz prozessiert möglicherweise vor Bundesgericht gegen den Zürcher Regierungsrat. Dieser will im Zusammenhang mit der Initiative gegen Alkoholwerbung im Sport ein Bild nicht in der Abstimmungszeitung abbilden: Weil es Werbung enthalte.

Das Bild zeigt eine typische Situation aus einem Eishockey-Match: Zwei Spieler kämpfen um den Puck, während auf ihrer Montur zwei Schweizer Biermarken prominent zu sehen sind.
 
Besser könne eine Foto dem Inhalt und dem Titel einer Initiative gar nicht entsprechen, schreibt das Blaue Kreuz in einer Mitteilung vom Montag. Der Regierungsrat fand das Bild jedoch unglücklich gewählt und entschied an seiner Sitzung vom vergangenen Mittwoch, das Foto für die Abstimmungszeitung  abzulehnen.
 
Der Regierungsrat argumentiert, in der Abstimmungszeitung dürfe keine Werbung zu sehen sein. Das ausgewählte Bild sei unbeabsichtigte Werbung für zwei Alkoholhersteller.
 

Werbeverbot darstellen ohne Werbung?
 
Beim Blauen Kreuz versteht man diese Haltung nicht. «Wie sollen wir ein Werbeverbot darstellen, wenn wir keine Werbung abbilden dürfen?», sagte Geschäftsführer Stephan Kunz auf Anfrage der SDA.
 
Das Blaue Kreuz hat nun 30 Tage Zeit, juristisch gegen den Entscheid des Regierungsrates vorzugehen. Dafür müsste das Blaue Kreuz direkt beim Bundesgericht einen Rekurs einreichen. 

Weitere Artikel zum Thema