Weko stellt Voruntersuchung gegen Santésuisse ein

Der Krankenversicherungsverband hebt auf Druck des Sekretariats der Wettbewerbskommission (Weko) eine Vereinbarung betreffend Kundenwerbung auf. Die Weko hat daraufhin die Voruntersuchung eingestellt.

Im Juni 2011 hatte Santésuisse eine Vereinbarung im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in Kraft gesetzt. Sie sah den Verzicht auf Dienstleistungen von Call-Centern, die Senkung der Entschädigungen für Makler und Vermittler sowie die Festlegung von Qualitätsanforderungen vor. Während die Regelung von Qualitätsanforderungen kartellrechtlich kein Problem darstellt, ergab die Analyse der beiden anderen Massnahmen Anhaltspunkte für eine mögliche Wettbewerbsbeschränkung.

Das Sekretariat der Weko ist gemäss Communiqué vom Montag der Ansicht, dass die Krankenversicherer über Informationsmittel verfügen können müssen. Nur so können die Kunden bei der Wahl ihres Krankenversicherers von den besten Angeboten profitieren und ein wirksamer Wettbewerbs aufrecht erhalten werden, wie dies auch vom Gesetzgeber vorgesehen ist.

Eine abgestimmte Reduktion der Werbung und der Information der Versicherten hätte laut Weko negative Auswirkungen auf die Prämien und die Transparenz des Marktes haben können. Das hätte auch den Grundsätzen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) entgegengestanden.

Da Santésuisse die Vereinbarung aufhob, konnte die Vorabklärung nun ohne Folgen eingestellt werden.
 

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