Viscom: Längere Arbeitszeiten und keine fixen Minimallöhne

Viscom will bei den anstehenden GAV-Verhandlungen längere Arbeitszeiten, gekürzte Zulagen und den Verzicht auf detailliert fixierte Minimallöhne durchsetzen. Der Unternehmerverband der grafischen Industrie nennt als Grund die kritische Lage der Branche.

Die am 20. September 2012 beginnenden Verhandlungen für einen neuen Gav in der grafischen Industrie müssen laut Viscom zu einer Stärkung des Handlungsspielraums und der Eigenverantwortung der einzelnen Unternehmen führen. Der Arbeitgeberverband der grafischen Industrie fordert eine zukunftsbezogene Anpassung des allzu kostspieligen Gesamtarbeitsvertrags. Mehrwert lässt sich laut Viscom nicht im Voraus verteilen und eine Ingangsetzung der Kostenspirale würde in der Branche katastrophale Beschäftigungsfolgen auslösen. Das seit acht Jahren in der Branche etablierte Prinzip der jährlichen Lohnanpassungen auf Unternehmensebene funktioniere. Die Unternehmen seien sich ihrer Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden bewusst.

Der unternehmerische Handlungsspielraum müsse im neuen GAV gestärkt werden, so Viscom, zumal sich Finanz- und Ertragskraft je nach Unternehmen stark unterscheiden. Auf eine detaillierte Fixierung der Minimallöhne wäre zu verzichten. Viscom spricht sich gegen eine generelle Erhöhung der Minimallöhne von 200 Franken pro Monat aus, wie von den Gewerkschaften gefordert.

Neu 42-Stundenwoche

Viscom verlangt ausserdem die Abkehr von der 40-Stunden-Woche und eine Erhöhung auf 42 Stunden. Die 40-Stunden-Woche bedrohe das Wachstum und die Beschäftigung in der grafischen Industrie. Die im Rahmen der letzten GAV-Verhandlungen fixierten Eckwerte für die Jahresarbeitszeit erweisen sich als zu rigide und müssen analog zu anderen Branchen aufgebrochen werden. Die Jahresarbeitszeit müsse wie in anderen Branchen flexibler gestaltet werden.
 
Auch die Abgeltungen für die Nacht- und Schichtarbeit von 70 Prozent sind gemäss Viscom im nationalen Branchenvergleich und internationalen Benchmark nicht zu halten. Viscom fordert deshalb im Interesse des Werkplatzes Schweiz Zuschläge für die Nacht- und Schichtarbeit in der Höhe von 25 Prozent.

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