Nespresso gegen Denner: Bundesgerichtsentscheid steht an

Das Bundesgericht wird kommende Woche einen Entscheid im Kaffee-Kapsel-Streit zwischen Nespresso und Denner fällen, wie das Gericht am Montag mitteilte. Es geht um das von Nespresso und Nestlé beim St. Galler Handelsgericht erfolglos geforderte vorsorgliche Verkaufsverbot gegen Denner.

Im Januar hatten Nespresso und Nestlé das St. Galler Handelsgericht darum ersucht, Denner den Verkauf seiner Nespresso-kompatiblen Kapseln vorsorglich zu verbieten. Das Handelsgericht lehnte dies im März ab, nachdem es Denner zunächst superprovisisch noch mit einem Verkaufsverbot belegt hatte. Zudem erlaubte es dem Unternehmen, in der Werbung und auf den Verpackungen seiner Kapseln in kleiner Schrift den Vermerk anzubringen: «Kompatibel zu Nespresso-Maschinen». Gegen den negativen Massnahmenentscheid des St. Galler Handelsgerichts gelangten Nespresso und Nestlé mit einer Beschwerde ans Bundesgericht, das nun am 28. Juni in einer öffentlichen Beratung über den Fall entscheiden wird. Nespresso und Nestlé stützen ihr Massnahmenbegehren dabei auf das Markenrecht und das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Sollte das Bundesgericht die aktuelle Nespresso-Beschwerde abweisen, wird Denner seine Kapseln bis zu einem Entscheid in der Hauptsache weiterverkaufen dürfen. Denner wurde bislang noch nicht mit der Hauptklage von Nespresso konfrontiert, wie Denner-Sprecherin Nicole Schöwel am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA erklärte. Anfang Jahr hatte Nespresso zudem versucht, beim Zürcher Handelsgericht gegen Denner wegen Patentverletzung ein vorsorgliches Verkaufsverbot zu erwirken. Das Begehren wurde ebenfalls abgelehnt. 

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