TV-Gewinnspiele: Bundesgericht bestätigt Nummernwiderruf

Das Bundesgericht hat die mittlerweile eingestellten TV-Gewinnspiele auf Sat.1 Schweiz, Viva Schweiz und Start TV ebenfalls als illegal eingestuft.

Das Bundesgericht hat die mittlerweile eingestellten TV-Gewinnspiele auf Sat.1 Schweiz, Viva Schweiz und Start TV als illegal eingestuft. Damit hat es den Widerruf von drei Mehrwertdienstnummern durch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) bestätigt und eine Beschwerde der Betreiberfirma abgewiesen, berichtet die Nachrichtenagentur SDA. Im Rahmen der Gewinnspiele waren die Zuschauer aufgefordert worden, eine der eingeblendeten Nummern zu wählen, worauf einige zurück gerufen wurden und eine Antwort auf die gestellte Frage geben konnten. Derweil war auch die Teilnahme via Postkarte möglich, welche jedoch nicht mit den gleichen Gewinnchancen verbunden war. Die Lausanner Richter bezeichneten diesen Umstand als „lotterieähnliche Veranstaltung“. Zudem monierten sie, dass unklare und missverständliche Angaben zur Anrufgebühr gemacht worden seien. Das Zürcher Statthalteramt hatte 2005 ein Verfahren eröffnet und die Gewinne eingezogen.

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