Neue Ombudsstelle für das Tessin

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) bestimmte Francesco Galli als neuen Verantwortlichen für die Ombudsstelle der privaten italienischsprachigen Radio- und Fernsehveranstalter und Paolo Caratti als seinen Stellvertreter.

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Die Wahl gilt für die Periode von 2017 bis 2019. Auf Ende Jahr hat Gianpiero Raveglia, Rechtsanwalt in Roveredo und Locarno, seinen Rücktritt als Verantwortlicher der Ombudsstelle der privaten italienischsprachigen Radio- und Fernsehveranstalter (z.B. Tele Ticino, Radio Fiume Ticino, Radio R3iii) erklärt. Als seinen Nachfolger wählte die UBI an ihrer letzten Sitzung den bisherigen Stellvertreter, Francesco Galli. Dieser ist Rechtsanwalt in Lugano und leitet bereits die Ombudsstelle der italienischsprachigen SRG-Programme. Als seinen Stellvertreter für die Ombudsstelle der privaten italienischsprachigen Rundfunkveranstalter bestimmte die UBI Paolo Caratti, Rechtsanwalt und Notar in Bellinzona. Paolo Caratti war lange Jahre Mitglied der UBI.

Die Ombudsstellen der privaten Rundfunkveranstalter haben Beanstandungen gegen ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen und gegen den verweigerten Zugang zum Programm zu prüfen. Spätestens 40 Tage nach Einreichung der Beanstandung hat die Ombudsstelle die Beteiligten über die Ergebnisse ihrer Abklärungen zu informieren. Nach Vorliegen des Berichts der Ombudsstelle kann Beschwerde bei der UBI erhoben werden. Rund 90 Prozent der Beanstandungen wurden in den letzten Jahren auf Stufe Ombudsstelle erledigt, was ihre wichtige Bedeutung hervorstreicht. Die Wahl der SRG-Ombudsstellen erfolgt nicht durch die UBI, sondern durch die SRG-eigenen Publikumsräte.

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