Erstmals Mindestlöhne bei Privatradios und Privatfernsehen

Die Sozialpartner haben erstmals minimale Arbeitsbedingungen für die Programmschaffenden von Privatradios und Privatfernsehen vereinbart. Der Mindestlohn beträgt demnach 4800 Franken im Monat mit einem 13. Monatslohn. Zudem besteht ein Anspruch auf mindestens fünf Wochen Ferien im Jahr.

Für Mitarbeitende ab 49 Jahren beläuft sich der Ferienanspruch auf sechs Wochen, wie die Arbeitnehmervertretungen Schweizer Syndikat Medienschaffender SSM, Syndicom und Impressum am Donnerstag mitteilten. Auf der Arbeitgeberseite handelten der Verband Schweizerischer Privatradios VSP und der Regionalfernsehverband Telesuisse die Bedingungen aus.

Der Mindestlohn gilt für ausgebildete und fest angestellte Beschäftigte. Künftig entrichten die Sozialpartner auf den gesamten Lohn ohne Koordinationsabzug Pensionskassenbeiträge. Während des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs bezahlen die Arbeitgeber den vollen Lohn.

Zudem können Programmschaffende urheberrechtlich geschützte Beiträge neu in Wettbewerben einreichen und sie zwei Wochen nach der Erstausstrahlung auf der eigenen, nicht kommerziellen Internetseite veröffentlichen. Hintergrund für die Vereinbarung ist gemäss der Arbeitnehmervertretung die Neukonzessionierung der privaten Radio- und TV-Sender. (SDA)

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