Bernische Grossratskommission für indirekte Medienförderung

In der Diskussion um die Medienförderung im Kanton Bern sind sich Regierung und die vorberatende Grossratskommission nun einig: Im revidierten Informationsgesetz soll der Grundsatz der indirekten Medienförderung verankert werden.

Medienförderung
Der Grosse Rat entscheidet im September über die Medienförderung im Kanton Bern. (Bild: Keystone / Anthony Anex)

Das teilte die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) am Mittwoch mit. Der Grosse Rat wird das Gesetz in der Herbstsession in zweiter Lesung beraten.

Im Frühling hatte er alle Artikel zur Medienförderung an die Kommission zurückgewiesen. Durch das Volks-Nein zum Medienpaket des Bundes habe sich die Ausgangslage verändert, hiess es damals im Rat. Die kantonalen Bestimmungen sollten vor diesem Hintergrund nochmals überprüft werden.

Die SAK ist nach wie vor der Ansicht, dass die Medienvielfalt im Kanton Bern mit Blick auf die regionale Berichterstattung gefördert werden sollte. Sie beantragt dem Grossen Rat einstimmig, das geänderte Gesetz anzunehmen.

Für die erste Lesung war eine Kommissionsmehrheit noch der Ansicht, dass die direkte Medienförderung auch im deutschsprachigen Kantonsteil nicht explizit ausgeschlossen werden sollte. Von dieser Position ist sie nun abgekommen.

Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist es für die Unabhängigkeit der Medien besser, wenn es keine direkte Förderung gibt. So sieht es bekanntlich auch der Regierungsrat. Eine knappe Minderheit der Kommission möchte die direkte Förderung zumindest nicht ausschliessen, weil so ein direktes Eingreifen des Kantons in einer Notsituation möglich wäre.

Förderung von Agenturen

Bei den einzelnen Förderungsmassnahmen will eine Minderheit Nachrichtenagenturen im Gesetz erwähnen als ein Beispiel von Institutionen, die gefördert werden könnten. Die Mehrheit lehnt dies ab: Es sei unklar, ob und inwiefern eine Unterstützung von Agenturen den kleineren, regionalen Medien zugutekäme.

Neu aufgenommen hat die Kommission weitere indirekte Förderungsmassnahmen. Dazu gehören Aus- und Weiterbildungsbeiträge sowie befristete Finanzierungen für projektbezogene Medienangebote. (SDA)

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