Breite Medienallianz warnt vor Einschränkung der Pressefreiheit

Eine breite Medienallianz sieht die Pressefreiheit in der Schweiz in Gefahr. Sie fordert vom Nationalrat, in der Sondersession von einer Verschärfung der Zivilprozessordnung abzusehen, die «Massnahmen gegen Medien» vorsieht. Diese Revision hatte der Ständerat vorgeschlagen.

Breite Medienallianz warnt vor Einschränkung der Pressefreiheit
(Foto: Unsplash)Me

Eine historische breite Allianz der Medienbranche sei sich einig, dass die Pressefreiheit in der Schweiz ein besonders wichtiges und besonders geschütztes Gut sei, warnt der Verband Schweizer Medien aus Anlass des Internationalen Tages der Pressefreiheit am 3. Mai.

Dieses Gut sei aber zumindest teilweise in Gefahr. Die Allianz fordert daher vom Nationalrat, an der kommenden Sondersession am 10. Mai von einer Verschärfung der Zivilprozessordnung, Artikel 266 «Massnahmen gegen Medien» abzusehen.

Der Ständerat sowie beide Rechtskommissionen, RK-N und RK-S, schlagen in der Revision der ZPO bei Art. 266 («Massnahmen gegen Medien») vor, die Hürde für vorsorgliche Massnahmen gegenüber von Medienberichten massiv zu senken. Eine Rechtsverletzung durch redaktionelle Berichterstattung soll nicht mehr «einen besonders schweren Nachteil», sondern nur noch «einen schweren Nachteil» verursachen müssen, um richterliche Massnahmen gegen eine Veröffentlichung zu ermöglichen.

Das Streichen des Wortes «besonders» hätte einen enormen Einfluss auf die Gerichtspraxis und damit schwerwiegende negative Konsequenzen für die verfassungsmässig gewährleistete Medienfreiheit in der Schweiz. Die Allianz forderte Ende den Nationalrat in einem Brief auf, bei Art. 266, lit. a. der Minderheit und damit dem Bundesrat zu folgen.

Heute könne jede Person vor Gericht eine Nicht-Veröffentlichung von redaktionellen Beiträgen verlangen, wenn sie davon direkt betroffen ist. Dazu bedarf es eines qualifizierten Nachteils, damit die Gerichte eine superprovisorische Massnahme aussprechen. Der bestehende Wortlaut ist in der aktuellen, funktionierenden Gesetzgebung bewusst gewählt, um die journalistische Berichterstattung vor übermässigen und unverhältnismässigen Eingriffen zu schützen.

 

Medienfreiheit sei wichtiger Grundpfeiler der Demokratie

Neu wären solche Massnahmen durch die Gerichte einfach zu erwirken. Die Änderung würde demnach Tür und Tor öffnen für das vorschnelle Stoppen missliebiger, kritischer Recherchen. Das würde alle Medienschaffenden in der Schweiz betreffen. Diese Gefährdung der Medienfreiheit sei hoch problematisch und habe auch Folgen für die freie Meinungsbildung und Meinungsäusserung – auch anerkannt von der Europäischen Menschenrechtskonvention in Artikel 10 – als Grundpfeiler der Schweizer Demokratie.

Der Änderungsvorschlag der Kommission breche ein Gleichgewicht, das seinerzeit von zwei aufeinanderfolgenden Expertengruppen sehr sorgfältig ausgearbeitet wurde – und sie tut dies ohne jegliche Prüfung durch die Verwaltung oder durch Expertinnen und Experten. Dabei gebe es mit Blick auf die herrschende Berichterstattung in der Schweiz keinen Grund, eine solche Einschränkung der Medienfreiheit zu fordern: Medienberichten seien durch die bestehenden gesetzlichen Grundlagen bereits heute klare Grenzen gesetzt, Betroffene können sich wehren. Die Medienbranche kenne zudem funktionierende Selbstregulierungsmechanismen – etwa den Schweizer Presserat oder die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten». (sda).

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