Künftige Medienförderung ist weiterhin umstritten

Zur künftigen Medienförderung gibt es weiterhin Differenzen. Zwar hat der Ständerat in drei von sechs Punkten eingelenkt. Er will aber namentlich das Onlineangebot der SRG im Gegensatz zum Nationalrat weiterhin nicht zusätzlich einschränken. Uneinig sind sich die Räte auch bezüglich Höhe der Gebührenanteile und der Geltungsdauer der Förderung.

Das Geschäft geht deshalb zum dritten und letzten Mal in den Nationalrat. Dieser wird sich am Donnerstag noch einmal damit befassen. Falls dann weiterhin Differenzen bestehen zum Ständerat, kommt es am 15. Juni zu einer Einigungskonferenz, wie die Parlamentsdienste auf Anfrage bekanntgaben.

Die Kommission für Verkehr- und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) gewichte den Service-Public-Auftrag der SRG höher als die Konkurrenzsituation zu den Privaten, begründete Kommissionssprecher Stefan Engler (Mitte/GR) am Dienstag das Festhalten an der geltenden Regelung für den SRG-Onlinebereich.

Nicht ohne Rücksprache mit der Branche

Weitere Einschränkungen stünden im Widerspruch zu den Nutzungsgewohnheiten und Ansprüchen des Publikums. Zudem wären bei weiteren Einschränkungen auch Bereiche betroffen, die von den privaten Anbietern kaum abgedeckt würden – insbesondere Kultur und Bildung.

Das Onlineangebot der SRG sei in der Konzession geregelt und gehöre nicht ins Gesetz, sagte Medienministerin Simonetta Sommaruga. Zumindest seien weitere Einschränkungen ohne Rücksprache mit der Branche abzulehnen.

Bestehen bleibt auch die Differenz bezüglich der Höhe des Gebührenanteils für konzessionierte Radio- und TV-Veranstalter. Der Ständerat hält an «mindestens 8 Prozent» fest. Der Nationalrat ist für eine Bandbreite von 6 bis 8 Prozent. Derzeit liegt der Anteil bei 6 Prozent, was 81 Millionen Franken an Fördergeldern für die Privaten entspricht.

Einigung bei Ausbildung und Online-Start-ups

Bei der Beitragsberechtigung für die Aus- und Weiterbildung von Journalisten ist der Ständerat dem Nationalrat gefolgt. Die Zertifikate und Diplome müssen von der Branche anerkannt sein. Die Forderung nach einem Hochschulniveau der Abschlüsse wurde vom Ständerat fallengelassen.

Auch bei der Möglichkeit, im Onlinebereich auch Start-ups zu fördern, ist der Ständerat am Dienstag dem Nationalrat gefolgt. Es gehe hier nicht um grosse Summen, sagte Sommaruga. Damit würden in den neuen Medienbereichen gewisse Entwicklungen ermöglicht.

Dem Nationalrat angeschlossen hat sich die kleine Kammer ebenso bei der Bemessung des Beitrages an den anrechenbaren Umsatz. 60 Prozent des Nettoumsatzes sollen es sein. Damit seien allerdings die Hoffnung und die Erwartung verbunden, dass der Nationalrat bezüglich Befristung der Medienförderung dem Kompromissantrag des Ständerats folgen werde, betonte Engler.

Die kleine Kammer schlägt für die direkte und indirekte Medienförderung eine Befristung von 7 Jahren vor. Nach 4 Jahren soll die Evaluation der Auswirkungen der neuen Regelungen beginnen. Der Nationalrat beharrte bisher auf einer Befristung von 5 Jahren und einer Evaluation bereits nach 3 Jahren. 7 respektive 4 Jahre seien ein guter Kompromiss in dieser Frage, sagte Sommaruga.

120 Millionen mehr für die Medien

Gefunden haben sich die Räte bei der Frage, ob finanzielle Mittel zugunsten der Nachrichtenagenturen ins Ausland abfliessen dürfen. Der Ständerat hat sich dem Nationalrat angeschlossen, der Geschäftsverbindungen ins Ausland ermöglichen will. Finanzielle Mittel – etwa Dividendenzahlungen – dürfen jedoch keine abfliessen, solange die Unterstützung durch den Bund läuft.

Insgesamt sollen den Medien mit den künftigen Fördermassnahmen direkt oder indirekt 120 Millionen Franken mehr zufliessen als heute. Das Paket umfasst Änderungen im Postgesetz, im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) sowie ein neues Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien. (SDA)

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