Arbeitsgemeinschaften sollen keine Fernsehabgabe mehr zahlen müssen

Unternehmen sollen die Radio- und Fernsehabgabe nicht doppelt zahlen müssen, wenn sie einer Arbeitsgemeinschaft angehören. Der Nationalrat hat am Montag einer entsprechenden Vorlage ohne Gegenstimme zugestimmt.

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Die grosse Kammer nahm damit ein Anliegen der parlamentarischen Initiative von Ständerat Hans Wicki (FDP/NW) auf. Die Fernmeldekommission des Ständerats (KVF-S) hatte die Gesetzesänderung ausgearbeitet.

Heute müssen nicht nur Unternehmen, sondern auch Arbeitsgemeinschaften eine Abgabe zahlen. Der Grund dafür ist, dass Arbeitsgemeinschaften mehrwertsteuerpflichtig sind: Die Erfassung der abgabepflichtigen Unternehmen orientiert sich am entsprechenden Register.

Damit werden auch jene Arbeitsgemeinschaften erfasst, welche von Unternehmen mit dem einzigen Zweck der Abwicklung eines bestimmten Geschäfts gegründet wurden. Die Abgabe wird dann sowohl bei den beteiligten Unternehmen als auch bei der Arbeitsgemeinschaft erhoben. Diese Doppelbesteuerung soll verhindert werden.

 

Per Anfang 2021 gültig

Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Dieser entscheidet am Dienstag. Sagt er erwartungsgemäss auch Ja, wird das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen entsprechend geändert.

Der Nationalrat verankerte zudem ohne Gegenstimme im Gesetz, dass die Änderungen rückwirkend auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt werden sollen, wenn zehn Tage nach Ablauf der Referendumsfrist feststeht, dass gegen das Gesetz kein Referendum zustande gekommen ist. Andernfalls soll der Bundesrat das Inkrafttreten bestimmen. Er kann das Gesetz ebenfalls rückwirkend in Kraft setzen.

Die Abgabepflicht von Unternehmen war ursprünglich Teil des Massnahmenpakets zugunsten der Medien. Weil sich die parlamentarische Diskussion vor allem aufgrund der Skepsis gegenüber der Förderung von Onlinemedien verzögert, haben die vorberatenden Kommissionen beschlossen, diesen Teil der Vorlage separat zu behandeln. (SDA)

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