Parlament genehmigt Regelung der Mehrwertsteuer-Rückzahlung

Jahrelang war auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren unrechtmässig Mehrwertsteuer erhoben worden. Nun sollen die Haushalte eine einmalige pauschale Vergütung von 50 Franken erhalten. Das Parlament ist einverstanden mit dieser vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösung.

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Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch der Nationalrat einem entsprechenden Bundesgesetz zugestimmt. Der Entscheid fiel ohne Gegenstimme bei 2 Enthaltungen. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Die Gutschriften auf den Serafe-Rechnungen könnten bereits im kommenden Jahr erfolgen, wie Medienministerin Simonetta Sommaruga in Aussicht stellte.

Die Kommission gehe mit dem Bundesrat und dem Ständerat darin einig, dass durch eine pauschale Vergütung ein unverhältnismässiger Verwaltungsaufwand verhindert werden könne, sagte Sprecher Philipp Matthias Bregy (CVP/VS). Zudem würden die Gebührenzahlenden entlastet, da sie keine individuellen Gesuche mehr einreichen müssten. «Es handelt sich um eine pragmatische Lösung.»

Der Ständerat hatte eine Bestimmung eingefügt, wonach auch Unternehmen eine Pauschale beanspruchen können. Der Nationalrat hiess diese Ergänzung ebenfalls gut. Der Bundesrat könne mit dem neuen Absatz leben, sagte Sommaruga.

Demnach haben Unternehmen einen Rückforderungsanspruch, wenn sie Gebühren für den gewerblichen oder kommerziellen Empfang bezahlt haben und keinen Vorsteuerabzug vorgenommen haben. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) wird angewiesen, ein einfaches Verfahren für Rückforderungsgesuche anzubieten. Zusätzlich soll ausdrücklich erwähnt werden, dass auch pauschale Entschädigungen möglich sind.

Eine Minderheit im Nationalrat beantragte, die Pauschale zugunsten der Haushalte auf 60 Franken zu erhöhen, damit die gesamte Verzinsung rückerstattet werden kann. Der Antrag scheiterte knapp mit 95 zu 80 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Damit gibt es keine Differenzen zum Ständerat. (SDA)

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