Printmedien vernachlässigt: Verleger lehnen neues Mediengesetz ab

Der Verband Schweizer (VSM) lehnt das neue Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) aufgrund «schwerwiegender Mängel im Rahmen der Vernehmlassung» ab. Der Entwurf führe zu einer «massiven Marktverzerrung zu Lasten der Printmedien», welche mit einem Ausbau der indirekten Presseförderung korrigiert werden müsse, so der VSM.

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Der Vernehmlassungsentwurf zum BGeM lege den Fokus einseitig auf audio-visuelle Online-Medien, kritisiert der Verband. Statt die Medienvielfalt zu fördern, werde diese geschwächt: Das geplante Gesetz schaffe eine «krasse Asymmetrie im Mediensystem». Es vergrössere das bereits bestehende Ungleichgewicht zulasten der abonnierten Zeitungen, die sich in einer digitalen Transformation befänden. Das in der Verfassung verankerte Gebot der Rücksichtnahme auf die Presse (BV Art. 93/4) werde klar verletzt, ist man sich beim Verlegerverband sicher.

Ausbau der indirekten Presseförderung gefordert

Statt neue Onlineangebote zu subventionieren, solle der Bund den privaten Medien dabei helfen, die digitale Transformation zu bewältigen, so die Forderung. Geschehen soll dies über zusätzliche 90 Millionen Franken indirekte Presseförderung im Bereich Vertrieb. Dieser Beitrag sei «zeitnah» nötig, auch wenn das BGeM nicht kommen sollte oder sich der Gesetzgebungsprozess in die Länge ziehe, mahnt der Verband. «Diese Unterstützung sichert mittelfristig den Vertrieb von Zeitungen und leistet damit wie kaum eine andere Massnahme einen echten, wirksamen Beitrag zur Meinungs- und Medienvielfalt. Die indirekte Förderung kann die mediale Grundversorgung aller Landesteile und Bevölkerungsgruppen effizient unterstützen», schreibt der VSM am Montag.

KOMEN wird abgelehnt

Weiter kritisiert der VSM, dass gleichzeitig die «marktbeherrschende Stellung der SRG» ausgebaut werde. Diese könne neu ihr Programm im Digitalbereich deutlich ausweiten – besonders im Bereich der Web-only-Angebote.

Ausserdem erhalte die neu angedachte Kommission für elektronische Medien (KOMEM) «eine sehr umfangreiche Machtfülle ohne demokratische Legitimation», umfangreiches Ermessen und «geringe rechtsstaatliche Kontrollinstrumente». Der VSM lehnt daher die KOMEM, wie sie im Entwurf vorgeschlagen wird, ab.

Indirekte Förderung als Chance

Hingegen bestehe mit der Förderung von branchennahen Initiativen und Institutionen eine Chance gute Rahmenbedingungen für die ganze Medienbranche zu schaffen, finden die Verleger. So sei die Unterstützung einer multi-medialen Aus- und Weiterbildung im Journalismus, die alle Mediengattungen berücksichtige, die Grundlage für qualitativ hochwertige Inhalte. Nachrichtenagenturen garantierten eine landesweite Grundversorgung, während die Nutzungsforschung Transparenz über die Reichweite und Akzeptanz von Medienangeboten schaffe. Selbstregulierungsorganisationen gewährleisten die Rechte von Journalisten (Öffentlichkeitsgesetz.ch) und eine unabhängige Durchsetzung von medienethischen Grundsätzen (Presserat). Diesen Initiativen gebührt ein Anteil am Gebührentopf.

Koordinationsstelle für mehr Medienkompetenz

Abschliessend sei die Media Literacy zu stärken, schreibt der VSM. Das Vermitteln von Medienkompetenz an den Schulen helfe vertrauenswürdige Quellen von manipulativen Angeboten zu unterscheiden. Der VSM fordert deshalb, dass in allen Landesteilen eine Koordinationsstelle geschaffen wird, welche in der Lehrerausbildung und in der Unterrichtsgestaltung aktiv Unterstützung bietet. (hae)

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