Kanton Zürich verdreifacht durch öffentliche Ausschreibung Einnahmen

Der Kanton Zürich hat für die Vermarktung der Plakatflächen entlang der Kantonsstrassen erstmals eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Durch die Vergabe an APG|SGA und Clear Channel soll sich der Erlös nun verdreifachen.

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Die rund 650 kantonalen Plakatflächen entlang von Kantonsstrassen wurden bisher von sechs verschiedenen Firmen bewirtschaftet und vermarktet. Diesen Frühling führte das kantonale Tiefbauamt erstmals eine öffentliche Ausschreibung für diese Konzessionen durch, die von der Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG|SGA) und von der Clear Channel gewonnen wurde. Dank der Ausschreibung verdreifacht sich ab 2021 der Erlös, der in die Verkehrsinfrastruktur investiert wird.

Vor kurzem konnte die Ausschreibung abgeschlossen werden. Von den insgesamt sieben ausgeschriebenen Losen gehen drei an die APG|SGA und vier an Clear Channel. So wird die APG|SGA ab 2021 die Plakatflächen in den Regionen Glattal, Greifensee/Pfäffikersee sowie am rechten Zürichseeufer vermarkten. Clear Channel sicherte sich die Vermarktungsrechte für die Regionen linkes Zürichseeufer, Knonaueramt, Limmattal, Unterland, Weinland und das Tösstal. Die Städte Zürich und Winterthur vergeben eigene Konzessionen mit entsprechenden Auflagen. Dank der Ausschreibung wird der Kanton Zürich ab 2021 pro Jahr rund 1,55 Millionen Franken zugunsten der Strasseninfrastruktur einnehmen.

Der Regierungsrat hat mit seinem Beschluss vom 18. Oktober 2018 die Sondergebrauchsverordnung des Kantons Zürich geändert. Die Änderung dieser Verordnung war ausschlaggebend für die öffentliche Ausschreibung der Konzessionen für die Dauer von 2021 bis 2025.

Für die Ausschreibung, die im Frühling 2019 stattfand, wurden die rund 650 Plakatflächen in sieben Lose aufgeteilt, was das Handling der bisher einzeln vergebenen Flächen wesentlich vereinfacht. Mit der Konzession erwirbt sich der Vermarkter das Recht, seine Reklamestellen an Endkunden zu vermieten (Firmen, politische Parteien, Veranstalter von kulturellen und anderen Publikumsanlässen etc.). Als Gegenleistung hat er dem Kanton eine Abgabe zu entrichten.

Bild: Clear Channel Schweiz

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