APG|SGA rekurriert in Genf

APG|SGA legt Rekurs ein gegen den von der Stadt Genf am 16. November 2016 publizierten Vergabe-Entscheid. Dieser betrifft die Vermarktung und Bewirtschaftung der analogen Plakatflächen per 1. Januar 2017 auf öffentlichem Grund der Stadt Genf.

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Im Sommer 2016 hatte die Stadt Genf ihre analogen Werbeträger ausgeschrieben. Für insgesamt 470 Flächen in den kommerziellen Formaten F12, F200 und F200L sowie 1’032 Flächen im Format F4 konnten die Anbieter ein Angebot einreichen. APG|SGA hat fristgerecht eine Offerte der Stadt Genf unterbreitet.

Wie Bilan berichtete, verlor APG|SGA mit der Vergabe des Auftrages an Neo Advertising durch die Stadt Genf ein hundert Jahre anhaltendes Monopol. Bereits ein Jahr zuvor hatte APG|SGA die Werbeflächen des Flughafens Genf an den selben Mitstreiter verloren.

Der von der Stadt Genf am 16. November 2016 gefällte Vergabe-Entscheid werde die APG|SGA aus juristischen Gründen nicht akzeptieren, schreibt das Unternehmen in einer Mitteilung vom Dienstag Abend. Die Rekursfrist sei am 16. Dezember 2016 und man habe von diesem Rechtsmittel Gebrauch gemacht.

Aufgrund der unklaren Rechtssituation und des kurzfristigen Vergabe-Entscheides habe man im Sinne der Kunden und aller Beteiligten versucht, «eine für alle Seiten sinnvolle und praktikable Übergangslösung zu finden», heisst es weiter. Man sei jedoch mit der Stadt Genf und dem neuen Konzessionär zu keiner Einigung gekommen, schreibt das 1900 in Genf gegründete Unternehmen.

APG|SGA werde somit keine neuen Buchungen für die betroffenen Flächen auf öffentlichem Grund mehr annehmen dürfen und die bestehenden Aufträge der Werbekunden nach Absprache auf die valablen alternativen Flächen auf privatem Grund sowie auf Bahnhofgelände umbuchen.

Man bedaure diese Entwicklung und werde über Veränderungen betreffend der Buchungssituation umgehend informieren, so die Mitteilung. (pd/hae)

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