Radio Top muss Suisa-Gebühren nachzahlen

Radio Top hat der Genossenschaft Suisa während mehrerer Jahre keine Urheberrechtsgebühren für die gespielte Musik bezahlt. Dies muss der Sender nun nachholen, hat das Bundesgericht entschieden. Die Höhe des Betrags ist jedoch noch offen. Entscheiden wird das Handelsgericht des Kantons Zürich.

Radio Top

Radio Top und die Suisa liegen seit Jahren wegen der Urheberrechtsgebühren im Clinch. Weil sich der Sender und die Genossenschaft nicht über die richtige Berechnung einigen konnten, machte die Suisa vor drei Jahren schliesslich kurzen Prozess.

Sie kündigte Radio Top per April 2018 den Lizenzverlag. Seither darf Radio Top eigentlich überhaupt keine Musik mehr aus dem Suisa-Repertoire spielen. Radio Top weigert sich aber, dieses Sendeverbot einzuhalten, mit der Begründung, dass dieses willkürlich sei.

Radio Top habe ein Anrecht auf das Repertoire der Suisa, argumentiert der Sender. Die Konzession des Bundes schreibe es vor, einen Teil der Sendezeit mit Musik zu füllen. Würde Radio Top dies nicht tun, würde dem Sender die Konzession entzogen. Die Suisa missbrauche damit ihre Monopol-Stellung.

Suisa verlangte 1,8 Millionen Franken

Die Suisa ihrerseits verlangte vom Ostschweizer Radiosender die stolze Summe von insgesamt 1,8 Millionen Franken. Auf diesen Betrag kam die Genossenschaft allerdings nur mit Hilfe einer Schätzung, die auf Zahlen des Bundesamtes für Kommunikation abstützt.

Gemäss Angaben der Suisa habe Radio Top seine tarifrelevanten Einnahmen nämlich «trotz wiederholter Aufforderungen und Mahnungen nicht offengelegt». Die Suisa habe sich auch bemüht, den Sender über die Pflicht, die Gebühren zu zahlen, aufzuklären, jedoch vergeblich.

Zumindest für die Jahre 2014 bis 2016 habe der Sender deshalb seine gesetzlichen und tariflichen Auskunftspflichten verletzt. Als «Strafaktion» verdoppelte die Suisa die geschuldete Gebühr auch noch.

Bundesgericht will keine «Strafaktion»

Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass Radio Top nicht darum herumkommt, Gebühren zu zahlen. Der Leistungsauftrag entbinde den Sender nicht davon, die Urheberrechte zu achten und somit der Suisa die Gebühren für das Spielen der Musik zu zahlen.

Von der «Strafaktion» durch die Suisa, also der Verdoppelung der Gebühr, hält das Bundesgericht aber wenig, wie aus dem am Mittwoch publizierten Urteil hervorgeht.

Es gebe keinen Nachweis, dass Radio Top absichtlich oder grobfahrlässig lückenhafte oder falsche Abrechnungen geliefert habe, schreibt das Bundesgericht. Radio Top hatte die fehlenden Angaben unter anderem mit Personalwechseln und Reorganisationen begründet.

Wie viel Radio Top nun nachzahlen muss, ist noch nicht geklärt. Das Bundesgericht schickt die Sache für die genaue Bestimmung der Gebührenhöhe zurück ans Zürcher Handelsgericht. (SDA)

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