Presserat rügt Beobachter: Betroffene nicht berücksichtigt

Der Presserat rügt die Zeitschrift Beobachter, weil sie gestützt auf einen Insider als einzige Quelle schwere Vorwürfe gegen eine frühere Geschäftsführerin erhoben hatte. In einem derartigen Fall müssten Quellen überprüft und die Beschuldigte angehört werden.

Presserat
(Screenshot: Beobachter.ch)

Der Presserat hiess eine entsprechende Beschwerde gegen den Beobachter teilweise gut, wie er am Freitag mitteilte. Die Zeitschrift hatte im April zuerst online und dann in der gedruckten Ausgabe behauptet, das Berner Heimatwerk sei in Schieflage geraten, weil eine ehemalige Geschäftsführerin Geld hinterzogen habe. Daraus hätten elf Entlassungen und die Liquidation der Genossenschaft resultiert. Einzige Quelle ist ein Insider.

Das genügt nicht, befindet der Presserat. Der schwere Vorwurf hätte eine Anhörung nötig gemacht, auch wenn die Beschuldigte für ein breites Publikum nicht unmittelbar identifizierbar war.

Zudem habe die Frau den Beobachter nach der ersten Publikation darauf aufmerksam gemacht, dass die hinterzogene Summe – wenn überhaupt eine Hinterziehung vorlag – keine Ladenschliessung zur Folge gehabt hätte und die angebliche Liquidation gar nicht stattgefunden hatte.

Das hätte die Redaktion vor der Druck-Publikation überprüfen müssen. Damit habe die Redaktion den Journalistenkodex hinsichtlich Wahrheitssuche, Quellenarbeit und Anhörungspflicht verletzt. (SDA)

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