Verletzung der Privatsphäre: Journalist von 20 Minutes verurteilt

Das Neuenburger Kantonsgericht hat einen Journalisten von 20 Minutes in einem Berufungsprozess wegen Verletzung der Privatsphäre verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, bei der Berichterstattung über den Prozess zum Doppelmord in Les Verrières NE den Familienhintergrund zu ausführlich geschildert zu haben.

Justizgebäude_(Hôtel_judiciaire)

Das Kantonsgericht Neuenburg hob mit seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil einen Entscheid des Neuenburger Polizeigerichts auf. Die erste Instanz hatte den Journalisten im vergangenen Dezember noch freigesprochen. Der Richter war zum Schluss gekommen, dass die Verfügung, zum Schutze eines Opfers keinen Familienhintergrund preiszugeben, einen inhaltlichen Eingriff darstelle, der keine rechtliche Grundlage habe.

Der Präsident des Schweizer Presserats, Dominique von Burg, hatte als Zeuge im Prozess vor der ersten Instanz daran erinnert, dass die Berichterstattung über die Justiz grundlegend für eine Demokratie sei. Einschränkungen müssten selten sein und einem sehr wichtigen öffentlichen Interesse dienen. Während einer Gerichtsverhandlung, die teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinde, werde die Rolle des Journalisten und dessen Informationspflicht noch wichtiger.

Die Staatsanwaltschaft war jedoch anderer Ansicht. Sie legte gegen das Urteil des Polizeigerichts Rekurs ein. Sie kam zum Schluss, dass eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür bestehe, unter aussergewöhnlichen Umständen dem Schutz der Privatsphäre einer an einem Gerichtsverfahren beteiligten Personen Vorrang vor der Pressefreiheit einzuräumen.

 

Weiterzug möglich

Der Journalistenverband Impressum zeigte sich besorgt über das Urteil. Er prangerte eine schwerwiegende Verletzung der Pressefreiheit an und empfahl einen Weiterzug des Urteils an das Bundesgericht. Nur so könne garantiert werden, dass der Verfassungsauftrag der Pressefreiheit gewährleistet sei.

20 Minutes hat noch nicht über einen Rekurs ans Bundesgericht entschieden, wie Chefredaktor Philippe Favre am Dienstag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Bis zu einem Beschluss über einen möglichen Weiterzug des Urteils wolle er sich nicht zum Fall äussern.

 

Motiv Eifersucht

Das Motiv des Doppelmordes im August 2017 in Les Verrières war Eifersucht. Ein 74-jähriger Schweizer ertrug es offenbar nicht, dass seine frühere, rund 20 Jahre jüngere Lebensgefährtin ein Leben mit einem anderen Mann führte und erschoss die beiden mit einer Faustfeuerwaffe.

Das Bezirksgericht von Boudry sprach den Mann des Mordes für schuldig und verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe von 20 Jahren. (SDA)

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