Presserat rügt St. Galler Tagblatt, weil Werbung nicht erkennbar war

Der Schweizer Presserat hat sich erneut mit der Frage auseinandergesetzt, ob bezahlter Inhalt für die Leser klar erkennbar war. Im Fall des St. Galler Tagblattes lautet die Antwort: nein.

Presserat

Konkret ging es um ein fast ganzseitiges Interview mit dem Länderchef einer Wirtschaftsprüfungsfirma unter dem Titel «Vier-Augen-Gespräch ist unersetzbar», welches im St. Galler Tagblatt publiziert worden war (Online: Luzernerzeitung.ch). Am Ende des Interviews stand der Hinweis «Dieses Interview wurde im Auftrag von EY Schweiz geführt».

Da die Layout-Unterschiede im Vergleich zum redaktionellen Inhalt gering waren, war für Durchschnittsleserinnen nicht klar ersichtlich, dass sie es mit einem kommerziellen Inhalt zu tun hatten. Weil sich das Inserat gestalterisch kaum vom redaktionellen Teil abhob, hätte es einer expliziten Deklaration als Werbung bedurft. Die aber fehlte laut Presserat.

Dieser entschied deshalb, dass das St. Galler Tagblatt das Gebot der Trennung von redaktionellem Teil und Werbung verletzt hat. Seit seinem Leitentscheid 67/2019 hat der Presserat mehrere Stellungnahmen zu diesem Thema verabschiedet. Er hält erneut deutlich fest, dass der durchschnittliche Leser auf den ersten Blick erkennen muss, dass er Werbung vor sich hat.

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