Presserat kritisiert verschleierte Werbung

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die NZZ am Sonntag gutgeheissen. Ein Native-Advertising-Artikel sei zu wenig klar gekennzeichnet gewesen. Generell kritisiert der Presserat verschleierte Werbung und spricht sich für eine klare Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt aus.

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In Schweizer Zeitungen und Online-Medien erscheinen dem Presserat zufolge vermehrt Beiträge, bei denen es sich um gekaufte Werbung handle, die aber nicht eindeutig als solche zu erkennen sind. Damit würde das Publikum getäuscht und irregeführt werden und die Medien würden so ihrer eigenen Glaubwürdigkeit als unabhängige Berichterstatter schaden. Der Presserat besteht drauf, das Publikum müsse Werbung und redaktionellen Inhalt auf den ersten Blick unterscheiden können.

So sind beim Presserat mehrere Beschwerden eingegangen, die eine unklare Trennung zwischen redaktionellem Inhalt und Werbung rügen. Eine Beschwerde hat der Presserat bereits behandelt. Sie kritisiert die NZZ am Sonntag wegen eines ganzseitigen Beitrags mit dem Titel «Superheld Schweinefleisch», der in Schrift, Layout und Gestaltung weitgehend identisch mit den redaktionellen Seiten der NZZ am Sonntag gewesen sei. Lediglich zwei Unterschiede seien zu erkennen gewesen: Im Seitentitel stand «Sponsored Content von Proviande» und am Ende des Artikels «Dieser Artikel wurde von NZZ Content Solutions im Auftrag von Proviande erstellt.» Nach Ansicht des Presserats würde erst durch sehr genaues Hinsehen erkannt werden, dass es sich um bezahlte Werbung und nicht um redaktionellen Inhalt handle.

Damit habe die NZZ am Sonntag den Journalistenkodex verletzt. Dieser verlangt, dass bezahlte Inhalte von redaktionellen gestalterisch klar abgehoben sind. Ist dies nicht der Fall, muss die Werbung klar als solche deklariert sein. Beides habe die NZZ am Sonntag unterlassen.

In solchen Werbeformen wird oft fälschlicherweise der Begriff «Sponsoring» verwendet, obwohl es sich offensichtlich um Werbung handelt. Beim Sponsoring werden redaktionelle Beiträge finanziert, ohne dass auf deren Inhalt Einfluss genommen wird. Bezahlter Inhalt ist dagegen Werbung. Auch diese Vermischung von Sponsoring und Werbung schadet laut Presserat der Glaubwürdigkeit des Journalismus.

 

Journalistenverband begrüsst Stellungnahme

Der Journalistenverband Impressum schreibt in einer Mitteilung, dass er die Stellungnahme des Presserats begrüsse. Zudem fordert er die NZZ-Gruppe auf, die Stellungnahme zu veröffentlichen und dass alle Medienunternehmen künftig «auf die Praxis der offensichtlich beabsichtigten Verwechselbarkeit zwischen redaktionellen und bezahlten Inhalten» verzichten sollen.

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