«Fall Maudet»: UBI heisst Beschwerde gegen die «Rundschau» gut

Der vom Schweizer Fernsehen SRF in der Sendung «Rundschau» ausgestrahlte Beitrag «Der Fall Maudet: Die Spur des Goldes» hat das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Zu diesem Schluss kommt die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).

Rundschau-Brotz

Der Genfer Staatsrat Pierre Maudet (FDP) erhob gegen den «Rundschau»-Beitrag Beschwerde. In der Abstimmung wurde die Beschwerde mit fünf zu drei Stimmen gutgeheissen, teilte die UBI am Freitag mit. SRF hatte den Beitrag am 3. Oktober 2018 im Politmagazin «Rundschau» ausgestrahlt. Dabei ging es laut Anmoderation um «die Akte Maudet und was das mit der Schweizer Drehscheibe für dreckiges Gold zu tun hat».

Hintergrund bildete die Reise Maudets nach Abu Dhabi im Jahr 2015. Wegen dieser Reise ermittelt die Staatsanwaltschaft des Kantons Genf gegen den FDP-Politiker. Im Filmbericht wurden die über den Flughafen Genf laufenden Importe von Gold aus den Vereinigten Arabischen Emiraten thematisiert.

Die UBI hatte zu beurteilen, ob sich das Publikum eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden konnte. Da schwerwiegende Vorwürfe gegen Pierre Maudet erhoben wurden und diese im Zusammenhang mit dem gegen den Politiker laufenden Strafverfahren standen, galten erhöhte Sorgfaltspflichten für die Redaktion, insbesondere auch zur Gewährleistung der Unschuldsvermutung.

Nach kontroverser Diskussion sei eine Mehrheit der Kommission zum Schluss gekommen, dass sich das «Rundschau»-Publikum keine eigene Meinung zum Beitrag bilden konnte. Ausschlaggebend waren mehrere Aspekte, die den Gesamteindruck massgeblich beeinflussten. So konnte Maudet zu heftigen Vorwürfen eines Strafrechtsexperten nicht direkt Stellung beziehen.

Die Information über die Vergabe eines Auftrags für die Bodenabfertigung am Flughafen sei unvollständig gewesen, da sie sich ausschliesslich auf Maudet belastende Gesichtspunkte beschränkt habe. Zu Wort kamen laut UBI im Beitrag nur Personen, die sich in der Tendenz kritisch zum Regierungsrat äusserten. Die Sichtweise des Politikers sei insgesamt unzureichend zum Ausdruck gekommen und die nonverbale Gestaltung des Beitrags habe tendenziösen Charakter gehabt. (SDA)

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