SRG meisterte No-Billag-Berichterstattung laut Ombudsstelle «bravourös»

Die SRG hat im Jahr 2018 neutral über die No-Billag-Initiative berichten müssen, ein Thema, bei dem sie Objekt und Partei war. Diese Herausforderung habe sie «mit Bravour gemeistert», schreibt die Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz.

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Die No-Billag-Initiative habe viele Beanstanderinnen und Beanstander ermutigt, die erwartet hätten, dass die SRG bald abgeschafft werde, heisst es in dem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht der Ombudsstelle.

In den Beanstandungen seien oft viele Emotionen im Spiel gewesen, dies auch im Falle der Facebook-Aufklärungsserie «Dr. Bock» oder der Doppeladler-Diskussion während der Fussballweltmeisterschaft. Nicht minder engagiert verlaufen sei im Herbst die publizistische Auseinandersetzung mit der Selbstbestimmungsinitiative.

Sachgerecht und faktentreu

Nach wie vor werde als Grund für Kritik am häufigsten die Verletzung der Sachgerechtigkeit vorgebracht. 2018 standen 67 von insgesamt 419 Beanstandungen über Sendungen oder Publikationen der SRG im Zusammenhang mit der direkten Demokratie.

Für 72 Beanstandungen war die Ombudsstelle nicht zuständig. Betroffen waren 274 Beiträge. Insgesamt hätten die Redaktionen sachgerecht und faktentreu gearbeitet – 81 Prozent der Beanstandungen konnten nicht unterstützt werden.

Insgesamt stellt die Ombudsstelle den Redaktionen ein gutes Zeugnis aus. Die 19 Prozent unterstützten Beanstandungen entsprächen ungefähr dem Wert der Vorjahre. Am besten schnitt der Online-Bereich mit 89,9 Prozent nicht unterstützter Beanstandungen ab.

Entlastung für die UBI

17 Mal wurden Sendungen oder Publikationen von SRF Gegenstand von Beschwerden vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Diese entschied stets entlang den Einschätzungen der Ombudsstelle – mit zwei Ausnahmen: bei einer Sendung von «Puls» und bei einer von «Schweiz aktuell» hatte die Ombudsstelle die jeweilige Beanstandung teilweise unterstützt, während die UBI die Beschwerde abwies.

Es zeige sich, dass die Ombudsstelle als wichtige Anlaufstelle wahrgenommen werde: Weniger als 5 Prozent der Fälle seien anschliessend zu Beschwerden vor der UBI geworden. (SDA)

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