Ombudsmann beanstandet «Rundschau»-Beitrag über CO2-Gesetz

Dem am 12. Dezember 2018 in der «Rundschau» von Schweizer Fernsehen SRF gesendeten Beitrag über das CO2-Gesetz fehlte laut Ombudsmann Roger Blum die Distanz. Blum gab einem Beanstander recht, der den Beitrag als einseitig und unkritisch bemängelte.

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Der Beanstander war der Meinung, dass der im Beitrag verwendete Begriff «Hardliner» für den SVP-Nationalrat Christian Imark zu Unrecht verwendet worden sei. Zudem sei der Beitrag gegenüber der SVP sehr kritisch, gegenüber dem linksgrünen Spektrum jedoch unkritisch bis wohlwollend ausgefallen.

Auch Blum kam in seinem von SRF am Dienstag veröffentlichten Bericht zum Schluss, die vorhandene kritische Distanz zur SVP fehle im Bezug zu den Grünen und Linken. Gemäss dem normalen «Rundschau»-Konzept wäre zu erwarten gewesen, dass der kritisierte Imark sich an der «Rundschau»-Theke hätte verteidigen können.

Dieses Prinzip sei in der beanstandeten Sendung jedoch durchkreuzt worden. An seiner Stelle stand dort die Parteipräsidentin der Grünen, Regula Rytz. Diese sei dann von der Moderatorin nicht wirklich hart angepackt worden. Die kritischen Fragen hätten eher unterstützend gewirkt, so Blum.

Die Moderatorin habe sich einmal sogar hörbar solidarisiert. Insgesamt sei das Publikum in eine bestimmte Richtung gelenkt worden und habe sich nicht frei seine eigene Meinung bilden können.

Der «Rundschau»-Redaktionsleiter Mario Poletti widersprach dieser Ansicht: die Sendung habe fair und sachgerecht berichtet. Im Beitrag vor dem Gespräch mit Rytz an der Theke hätten sowohl Imark wie Rytz ihre besten Argumente für oder gegen Klimaschutzmassnahmen vorbringen können. (SDA)
 

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