Laut Presserat diskrimierte 20 Minutes mit einem Foto dunkelhäutige Menschen

Der Presserat rügt die Bildauswahl von 20 Minutes wegen Rassendiskriminierung.

20minutes

Darf man ein Foto mit der Hand eines dunkelhäutigen Menschen, der einen italienischen Personalausweis hält, veröffentlichen, um einen Artikel mit dem Titel «Il obtient deux permis de séjour avec de faux papiers» («Er erhält zwei Aufenthaltsbewilligungen mit falschen Dokumenten») zu illustrieren, wenn der Text besagt, dass der Täter Kosovare ist?

Nicht ohne die Bestimmung der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» bezüglich Rassendiskriminierung zu verletzen, findet der Presserat. Dies hält er in seinem jüngsten Entscheid fest.

Ein Leser, der nur den Titel über diesem Bild in der welschen Pendlerzeitung 20 minutes lese, werde daraus folgern, dass ein Afrikaner betrogen habe. Dies verstärke die Vorurteile, welche ein Teil der Schweizer Öffentlichkeit gegenüber Menschen schwarzafrikanischer Herkunft habe, wonach diese als Profiteure im Asylbereich wahrgenommen würden, heisst es in der Urteilsbegründung. Der Presserat hat daher eine Beschwerde gegen 20 minutes in der Hauptsache gutgeheissen.

20 minutes hatte geltend gemacht, das Foto mit diesem Titel sei unproblematisch, da die Nutzer zweifellos nichts daraus ableiteten. Oder allenfalls, dass es sich um die Hand eines Behördenvertreters und nicht des Täters handle.

«Eine abenteuerliche Interpretation, die der Analyse nicht standhält», entgegnet der Presserat. Das Foto habe zudem keine weiteren relevanten Informationen enthalten, welche das Risiko einer Rassendiskriminierung gemindert hätten. Man urteile deshalb, dass das Foto gegen die Berufsethik verstosse.

Darüber hinausgehend hat der Presserat die Beschwerde abgewiesen: Der Artikel enthielt keine faktischen Fehler und ignorierte keine wichtigen Fakten. Das Foto wurde auch nicht verändert. Die Pflicht zur Wahrheit wurde nicht verletzt. (pd/hae)

Weitere Artikel zum Thema