Bundesverwaltungsgericht gesteht Radio Central keine Gebühren zu

Das Zentralschweizer Radio Central erhält keine Konzession mit Gebührenanteil. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Medienunternehmens gegen einen entsprechenden Bundesbeschluss abgewiesen, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht.

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Radio Central hatte im Januar eine Verfügung des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) angefochten. Dieses hatte es abgelehnt, die Konzession mit Gebührenanteil auszustatten und verwies auf den Bundesratsentscheid, der 2017 die Versorgungsgebiete der Lokalradios unverändert definierte.

Radio Central, das 2008 eine Veranstalterkonzession mit Leistungsauftrag ohne Gebührenanteil für das Versorgungsgebiet der Region Innerschweiz Süd erhielt, argumentierte, die Radiolandschaft habe sich in der Zwischenzeit massiv verändert. Man könne den Leistungsauftrag ohne Gebührengelder kaum mehr erfüllen.

Zusätzlich in die Waage warf Radio Central nachträglich die Tatsache, dass das auf ähnlichem Gebiet sendende Radio Pilatus seine Konzession im Juli diesen Jahres an das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) retourniert habe. Damit sei man nun das einzige konzessionierte Radio mit Leistungsauftrag, das sich grossmehrheitlich um die Berg- und Randregionen der Zentralschweiz kümmere.

Nachteil wegen DAB

Das Bundesverwaltungsgericht kam dagegen zum Schluss, dass Gebühren für Radio Central eine Ungleichbehandlung bedeuten würden gegenüber anderen Radioveranstaltern in der Region. Daran ändere auch die Rückgabe der Radio-Pilatus-Konzession mit regionalem Leistungsauftrag nichts, da im betreffenden Gebiet noch weitere Radios präsent seien.

Weiter bemängelte Radio Central eine Verletzung des Gebots der Rechtsgleichheit durch willkürliche Überprüfung der Versorgungsgebiete. Andere Radios hätten dank DAB ein vergleichbar grosses Sendegebiet, würden aber nach wie vor Gebühren erhalten.

Zwar habe die Veränderung der Radiolandschaft Einfluss auf das wirtschaftliche Potenzial von Radio Central, schreiben die Richter. Doch stehe es ihnen nicht zu, den Ermessensspielraum des Bundesrates durch eine eigene Vorstellung bezüglich Festlegung der Versorgungsgebiete zu schmälern.

Auch die geplante Unterstützung von Nachrichtenagenturen mit Gebührengeldern bemängelte Radio Central, zumal der Bundesrat damit massive Veränderungen im Zusammenhang mit der Verteilung der Gebühren vornehme. Laut dem Gericht handelt es sich dabei aber nicht um eine Ungleichbehandlung gegenüber der Beschwerdeführerin, weil es sich um Nachrichtenagenturen und keinen Radioveranstalter handle. Radio Central muss die Verfahrenskosten von 1500 Franken tragen. (SDA)

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