Supino vermisst beim Gesetzgeber Rückhalt für unabhängige Medien

Verlegerpräsident und Tamedia-Herausgeber Pietro Supino hat dem Staat und Gesetzgeber mangelnden Rückhalt für unabhängige Medien vorgeworfen.

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Der Entwurf zum neuen Mediengesetz beinhalte eine Schwächung der Presse- und Meinungsvielfalt, schreibt er in einem Kommentar. Der Gesetzesentwurf dehne die Gebührenfinanzierung über Radio und Fernsehen hinaus auf reine Internetangebote aus und nehme dafür eine Schwächung der Position unabhängiger Zeitungen samt ihrer digitalen Angebote in Kauf, schreibt der 52-jährige Medienmanager in einem Kommentar in dem von seinem Verlagshaus publizierten Tages-Anzeiger vom Montag. «Das Gesetz in der vorliegenden Form wäre schädlich.»

Der Präsident des Verbands Schweizer Medien kritisierte weiter, dass durch direkte Medienförderung das privat finanzierte Angebot konkurrenziert und der Anreiz für private Investitionen geschmälert werde. «Statt die Presse- und Meinungsvielfalt zu stärken, würde sie auf lange Zeit geschwächt.»

Supino bekräftigte mit seinem Plädoyer die Position der Verleger gegenüber dem geplanten neuen Gesetz über elektronische Medien. Der Bundesrat will mit dem neuen Gesetz die Medienförderung neu regeln. Künftig sollen etwa nicht nur Radio und Fernsehen, sondern auch Online-Medien mit Geldern aus der Medienabgabe unterstützt werden können.

Hintergrund ist, dass die Online-Mediennutzung zunimmt. Der Bundesrat ist der Meinung, dass Service public dort präsent sein muss, wo auch das Publikum ist. Verleger Supino geht in seinem Kommentar mit der Politik hart ins Gericht. Er lässt durchblicken, dass er in der Medienpolitik eine Idee für das grosse Ganze vermisst. Der Gesetzesentwurf sei konzeptionell «nicht nachvollziehbar», Sinn, Zweck und Ziel seien völlig offen. «Geht die Politik von einer konvergenten Medienwelt aus oder nicht?», fragt er mit Blick auf das Zusammenwachsen von klassischen Medien und Internet. Es räche sich, dass die seit langem versprochene medienpolitische Grundsatzdebatte umgangen werde. (SDA)

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